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Anlage N 2025 · Zeile 69

Anlage N Zeile 69: Gesamtsumme der Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten

Trage hier die Summe deiner Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten ein. Die Summe muss mit den Einzelbeträgen in den Zeilen 66 bis 68 übereinstimmen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Gesamtsumme der Aufwendungen für ReisekostenWerbungskosten › Summe410 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 69?

In Zeile 69 trägst du die Gesamtsumme der Aufwendungen für Reisekosten ein, die bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten entstanden sind. Dazu gehören Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten.

Die Summe ergibt sich aus den Einzelbeträgen der Zeilen 66 (Fahrtkosten), 67 (Übernachtungskosten) und 68 (Reisenebenkosten). Du musst die Einzelbeträge in diesen Zeilen angeben, damit ELSTER die Summe prüfen kann.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Kennzahl lautet 410.

Die Summe muss rechnerisch mit den erklärten Einzelbeträgen übereinstimmen. Wenn du keine Einzelbeträge angibst, darfst du hier auch keine Summe eintragen.

Achte darauf, dass du nur Aufwendungen für Auswärtstätigkeiten einträgst. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören nicht hierher, sondern zur Entfernungspauschale ab Zeile 27.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200076Es wurden Einzelbeträge zu den Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten erklärt, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel 100200113Bei den Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten wurde die Summe der Aufwendungen angegeben, es wurden aber keine einzelnen Aufwendungen erklärt.
  • FehlerPrüfregel 100200077Die angegebene Summe der Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelbeträgen überein.

Zeile 69 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202569
2023–202472
2020–202264
2016–201950

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 69 ein?

Die Gesamtsumme deiner Reisekosten für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten. Das ist die Addition der Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten aus den Zeilen 66 bis 68.

Muss ich die Einzelbeträge in Zeile 66 bis 68 angeben?

Ja, wenn du in Zeile 69 eine Summe einträgst, musst du auch die einzelnen Aufwendungen in den Zeilen 66 bis 68 erklären. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Was passiert, wenn die Summe nicht mit den Einzelbeträgen übereinstimmt?

Dann gibt ELSTER eine Fehlermeldung aus und du musst die Beträge korrigieren, damit die Summe wieder passt.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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