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Anlage N 2025 · Zeile 53

Anlage N Zeile 53: Beiträge zu Berufsverbänden

Hier trägst du Beiträge zu Berufsverbänden ein, zum Beispiel Gewerkschaftsbeiträge. Die Summe dieser Beiträge gehört in die Zeile mit der Kennzahl 310.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung der VerbändeWerbungskosten › Einzelangaben– Text
BetragWerbungskosten › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Summe310 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 53?

In Zeile 53 trägst du Beiträge zu Berufsverbänden ein. Dazu zählen zum Beispiel Gewerkschaftsbeiträge oder Beiträge zu berufsständischen Verbänden.

Die Zeile gehört zu den Werbungskosten. Du kannst die Beiträge als Werbungskosten absetzen, wenn sie beruflich veranlasst sind.

So füllst du die Zeile aus

Trage für jeden Berufsverband die Bezeichnung und den gezahlten Betrag ein. Die Bezeichnung und der Betrag müssen immer gemeinsam angegeben werden.

Bilde die Summe aller Einzelbeträge und trage sie in die Zeile mit der Kennzahl 310 ein. Die Summe muss mit den Einzelbeträgen übereinstimmen.

Die Beträge gibst du in Euro ohne Cent an. Negative Beträge sind bei der Summe nicht möglich.

  • Bezeichnung des Berufsverbands eintragen
  • Gezahlten Betrag in Euro ohne Cent eintragen
  • Summe der Beiträge mit Kennzahl 310 eintragen

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Einzelbeträge einträgst, aber die Summe nicht angibst. Ebenso, wenn du die Summe angibst, aber keine Einzelbeträge erklärst.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn die Summe nicht mit der Addition der Einzelbeträge übereinstimmt. Auch ein negativer Summenwert wird nicht akzeptiert.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 330121Es wurden Einzelbeträge zu den Beiträgen zu Berufsverbänden erklärt, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel 100200108Bei den Beiträgen zu Berufsverbänden wurden die Bezeichnung des Berufsverbandes und der gezahlte Betrag nicht gemeinsam angegeben.
  • FehlerPrüfregel 201010Die angegebene Summe der Beiträge zu Berufsverbänden stimmt nicht mit der sich aus den erklärten Einzelwerten ergebenden Summe überein.
  • FehlerPrüfregel 100200109Bei den Beiträgen zu Berufsverbänden wurde die Summe der Beiträge angegeben, es wurden aber keine einzelnen Beiträge zu Berufsverbänden erklärt.
  • FehlerPrüfregel 100200099Anhand der erklärten Einzelbeträge ergibt sich ein negativer Summenwert für die Summe der Beiträge zu Berufsverbänden. Negative Summenwerte für die Beiträge zu Berufsverbänden sind jedoch nicht möglich.

Zeile 53 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202553
2023–202456
2019–202241
2016–201840

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 53 ein?

Trage dort Beiträge zu Berufsverbänden ein, zum Beispiel Gewerkschaftsbeiträge. Gib für jeden Verband die Bezeichnung und den Betrag an und bilde die Summe.

Kann ich Gewerkschaftsbeiträge in der Anlage N absetzen?

Ja, Gewerkschaftsbeiträge zählen zu den Beiträgen zu Berufsverbänden und können als Werbungskosten in Zeile 53 eingetragen werden.

Muss ich die Summe der Beiträge zu Berufsverbänden angeben?

Ja, die Summe gehört in die Zeile mit der Kennzahl 310. Sie muss mit der Addition der Einzelbeträge übereinstimmen.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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