Anlage N Zeile 30: Einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte
Trage hier die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Kilometern ein, auf volle Kilometer abgerundet. Der Wert ist die Grundlage für die Entfernungspauschale.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| einfache Entfernung in Kilometern (auf volle Kilometer abgerundet)Werbungskosten › Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet | 111 | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
Was gehört in Zeile 30?
So ermittelst du die Entfernung
Häufige Fehler
Trage die einfache Entfernung und die Anzahl der Tage in Zeile 29 gemeinsam ein. Wenn du Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel angibst, müssen die Tage und die einfache Entfernung trotzdem eingetragen werden. Die Summe der in den Zeilen 31 bis 33 angegebenen Strecken darf nicht größer sein als die einfache Entfernung in Zeile 30. Wenn du eine Strecke in Zeile 31, 32 oder 33 angibst, darf die einfache Entfernung in Zeile 30 nicht fehlen.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 122601Bei den Angaben zur Entfernungspauschale wurden Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erklärt, hierzu sind die Angaben "aufgesucht an Tagen" und "einfache Entfernung in km" erforderlich.
- FehlerPrüfregel 100200096Bei den Abgaben zur Entfernungspauschale ist die einfache Entfernung gleich den mit dem Pkw zurückgelegten Kilometern, es sind aber gleichzeitig Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln vorhanden.
- FehlerPrüfregel 111301Bitte geben Sie bei den Angaben zur Entfernungspauschale die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet und an wie vielen Tagen das Ziel des Weges aufgesucht wurde gemeinsam an.
- FehlerPrüfregel 115001Die Summe der mit Pkw und / oder Sammelbeförderung und / oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegten Strecken ist höher als die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet in km (zur ersten Tätigkeitsstätte,).
- FehlerPrüfregel 120801Bei den Angaben zur Entfernungspauschale wurde eine mit Pkw, Sammelbeförderung oder öffentlichen Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad oder Ähnlichem, als Fußgänger, als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegte Entfernung angegeben, die einfache Entfernung in Kilometern fehlt jedoch.
Zeile 30 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 30 |
| 2023–2024 | 33 |
| 2016–2022 | 35 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N Zeile 30 ein?
Muss ich Hin- und Rückweg zusammenrechnen?
Was passiert, wenn ich die Kilometerzahl falsch angebe?
Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick
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