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Anlage N 2025 · Zeile 30

Anlage N Zeile 30: Einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte

Trage hier die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Kilometern ein, auf volle Kilometer abgerundet. Der Wert ist die Grundlage für die Entfernungspauschale.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
einfache Entfernung in Kilometern (auf volle Kilometer abgerundet)Werbungskosten › Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet111 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0

Was gehört in Zeile 30?

In Zeile 30 trägst du die einfache Entfernung zwischen deiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte ein. Das ist der Weg einer Strecke, nicht Hin- und Rückweg zusammen.

Die Angabe ist die Grundlage für die Entfernungspauschale. Zusammen mit der Anzahl der Tage in Zeile 29 ergibt sich der abziehbare Betrag.

Die Kilometerzahl rundest du auf volle Kilometer ab. Die Entfernung darf nicht 0 sein.

So ermittelst du die Entfernung

Miss die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Nutze die kürzeste Straßenverbindung. Wenn du ein Kraftfahrzeug nutzt, kannst du stattdessen eine andere Straßenverbindung ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig benutzt hast.

Die Entfernung ist unabhängig vom Verkehrsmittel. Ob du mit dem Pkw, dem Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß unterwegs bist, ändert nichts an der Kilometerzahl.

Bei Fahrgemeinschaften trägt jeder Mitfahrer die volle Entfernung ein.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Angaben vollständig und widerspruchsfrei sind. Achte auf folgende Punkte:

  • Trage die einfache Entfernung und die Anzahl der Tage in Zeile 29 gemeinsam ein.
  • Wenn du Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel angibst, müssen die Tage und die einfache Entfernung trotzdem eingetragen werden.
  • Die Summe der in den Zeilen 31 bis 33 angegebenen Strecken darf nicht größer sein als die einfache Entfernung in Zeile 30.
  • Wenn du eine Strecke in Zeile 31, 32 oder 33 angibst, darf die einfache Entfernung in Zeile 30 nicht fehlen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 122601Bei den Angaben zur Entfernungspauschale wurden Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erklärt, hierzu sind die Angaben "aufgesucht an Tagen" und "einfache Entfernung in km" erforderlich.
  • FehlerPrüfregel 100200096Bei den Abgaben zur Entfernungspauschale ist die einfache Entfernung gleich den mit dem Pkw zurückgelegten Kilometern, es sind aber gleichzeitig Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln vorhanden.
  • FehlerPrüfregel 111301Bitte geben Sie bei den Angaben zur Entfernungspauschale die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet und an wie vielen Tagen das Ziel des Weges aufgesucht wurde gemeinsam an.
  • FehlerPrüfregel 115001Die Summe der mit Pkw und / oder Sammelbeförderung und / oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegten Strecken ist höher als die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet in km (zur ersten Tätigkeitsstätte,).
  • FehlerPrüfregel 120801Bei den Angaben zur Entfernungspauschale wurde eine mit Pkw, Sammelbeförderung oder öffentlichen Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad oder Ähnlichem, als Fußgänger, als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegte Entfernung angegeben, die einfache Entfernung in Kilometern fehlt jedoch.

Zeile 30 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202530
2023–202433
2016–202235

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 30 ein?

Die einfache Entfernung zwischen deiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte in Kilometern, auf volle Kilometer abgerundet.

Muss ich Hin- und Rückweg zusammenrechnen?

Nein. Es zählt nur der einfache Weg. Die Entfernungspauschale wird für jeden Arbeitstag nur einmal für die einfache Strecke berechnet.

Was passiert, wenn ich die Kilometerzahl falsch angebe?

ELSTER prüft die Angaben. Bei Widersprüchen zu anderen Zeilen kann die Übermittlung fehlschlagen. Das Finanzamt kann die Angaben später prüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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