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Anlage N 2025 · Zeile 57

Anlage N Zeile 57: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Hier trägst du Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ein, wenn es der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Möglich sind die tatsächlichen Kosten oder die Jahrespauschale von 1.260 Euro. Die Summe gehört in Kennzahl 325.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
ArtWerbungskosten › Einzelangaben– Auswahl
BetragWerbungskosten › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Summe325 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 57?

In Zeile 57 erfasst du Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Abziehbar sind sie nur, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet. Ein Raum, den du nur gelegentlich beruflich nutzt, reicht nicht.

Bei der Art wählst du, ob du die tatsächlichen Aufwendungen ansetzt oder die Jahrespauschale von 1.260 Euro. Liegen die Voraussetzungen nicht das ganze Jahr vor, gilt die Pauschale nur zeitanteilig. Die Beträge trägst du in Euro ohne Cent ein.

Die Summe deiner Aufwendungen trägst du in die Zeile mit der Kennzahl 325 ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage für jede Aufwendung die Art und den Betrag ein. Art und Betrag müssen immer gemeinsam angegeben werden.

Bilde die Summe aus den Einzelbeträgen und trage sie in die Zeile mit der Kennzahl 325 ein. Die Summe muss mit den Einzelbeträgen übereinstimmen.

Ein negativer Summenwert ist nicht möglich.

  • Art der Aufwendung auswählen
  • Betrag in Euro ohne Cent eintragen
  • Summe der Aufwendungen in die Zeile mit der Kennzahl 325 eintragen

Häufige Fehler

Du hast Einzelbeträge angegeben, aber die Summe fehlt. Oder du hast die Summe angegeben, aber keine Einzelbeträge.

Die angegebene Summe stimmt nicht mit der rechnerischen Summe der Einzelbeträge überein.

Du hast Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer und gleichzeitig die Tagespauschale für Homeoffice angegeben. Die Tagespauschale darf nur für Zeiträume angesetzt werden, in denen du keine Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer geltend machst.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100200128Es wurden Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer angegeben. Daneben wurden Angaben zur Tagespauschale bei beruflicher Tätigkeit im Homeoffice gemacht. Eine Eintragung zu dieser Tagespauschale ist nur für Zeiträume zulässig, in denen keine Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer angesetzt wurden.
  • FehlerPrüfregel 330123Es wurden Einzelbeträge zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer erklärt, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel 100200111Bei den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer wurde die Summe der Aufwendungen angegeben, es wurden aber keine einzelnen Aufwendungen erklärt.
  • FehlerPrüfregel 121432Die Art der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer und die Höhe der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer müssen jeweils gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 122056Die angegebene Summe der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelbeträgen überein.
  • FehlerPrüfregel 100200101Anhand der erklärten Einzelbeträge ergibt sich ein negativer Summenwert für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Negative Summenwerte für die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind jedoch nicht möglich.

Zeile 57 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202557
2023–202460
2019–202244
2016–201843

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 57 ein?

Deine Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Du setzt entweder die tatsächlichen Kosten oder die Jahrespauschale von 1.260 Euro an. Die Summe trägst du in die Zeile mit der Kennzahl 325 ein.

Kann ich die Homeoffice-Pauschale und das Arbeitszimmer gleichzeitig ansetzen?

Nein, für denselben Zeitraum nicht. Die Tagespauschale darf nur für Zeiträume angesetzt werden, in denen du keine Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer geltend machst.

Muss ich die Summe der Aufwendungen angeben?

Ja, die Summe der Einzelbeträge muss in der Zeile mit der Kennzahl 325 stehen. Fehlt sie, meldet ELSTER einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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