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Anlage N 2025 · Zeile 81

Anlage N Zeile 81: Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA

Trage hier die Summe der Werbungskosten ein, die zu steuerfreiem Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen, Auslandstätigkeitserlass oder zwischenstaatlichen Übereinkommen gehören. Die Summe überträgst du aus den Anlagen N-AUS.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn laut den Zeilen 21 und 22 (Summe aus den Zeilen 59 und 64 aller Anlagen N-AUS)Werbungskosten › Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn laut Zeile 21 und 22 (Übertrag aus den Zeilen 59 und 64 der Anlage(n) N-AUS)657 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 81?

In Zeile 81 trägst du die Werbungskosten ein, die im Zusammenhang mit steuerfreiem Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Auslandstätigkeitserlass (ATE) oder zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) stehen.

Der Betrag ist die Summe aus den Zeilen 59 und 64 aller Anlagen N-AUS. Dort hast du die Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn bereits einzeln aufgeführt.

Die Zeile gehört zum Abschnitt Werbungskosten. Die Kennzahl lautet 657.

So füllst du die Zeile aus

Fülle zuerst die Anlagen N-AUS aus. Dort trägst du die Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn ein. Die Summe aus den Zeilen 59 und 64 aller Anlagen N-AUS überträgst du dann in die Anlage N, Zeile 81.

Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen. Er kann auch negativ sein.

ELSTER prüft, ob die Summe aus den Anlagen N-AUS mit dem Wert in Zeile 81 übereinstimmt. Weicht der Wert ab, erscheint eine Fehlermeldung.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass Werbungskosten in Zeile 81 eingetragen werden, aber keine Einkünfte aus steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ vorliegen. Dann meldet ELSTER einen Fehler.

Ein weiterer Fehler ist, dass die Summe aus den Anlagen N-AUS nicht korrekt übernommen wurde. Prüfe die Beträge in den Zeilen 59 und 64 aller Anlagen N-AUS und addiere sie sorgfältig.

Wenn auf mindestens einer Anlage N-AUS Angaben zu Werbungskosten zum steuerfreien Arbeitslohn gemacht wurden, musst du die aufsummierten Beträge in die Anlage N übertragen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 1212Es wurden Werbungskosten angegeben aber keine Einkünfte aus steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA / ATE / ZÜ.
  • FehlerPrüfregel 100260062Die Summe der Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA / ATE / ZÜ laut Anlage(n) N-AUS stimmt nicht mit dem zur Anlage N angegebenen Wert überein.
  • FehlerPrüfregel 100260070Auf mindestens einer Anlage N-AUS wurden Angaben zu Werbungskosten zum steuerfreien Arbeitslohn nach DBA, ATE oder zwischenstaatlichen Übereinkommen getätigt. Bitte übertragen Sie die aufsummierten Beträge auf die Anlage N.

Zeile 81 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202581
2023–202484
2020–202276
2016–201994

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 81 ein?

Die Summe der Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ. Diese Summe überträgst du aus den Zeilen 59 und 64 aller Anlagen N-AUS.

Woher kommt der Betrag für Zeile 81?

Der Betrag ergibt sich aus den Anlagen N-AUS. Dort trägst du die Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn ein. Die Summe aus den Zeilen 59 und 64 aller Anlagen N-AUS kommt in Zeile 81.

Was passiert, wenn ich Zeile 81 falsch ausfülle?

ELSTER prüft, ob die Summe aus den Anlagen N-AUS mit dem Wert in Zeile 81 übereinstimmt. Bei Abweichungen oder fehlenden Angaben erscheint eine Fehlermeldung.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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