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Anlage N 2025 · Zeile 22

Anlage N Zeile 22: Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass

Hier trägst du die Summe des steuerfreien Arbeitslohns nach Auslandstätigkeitserlass ein, die du in den Anlagen N-AUS erklärt hast.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass (Summe aus den Zeilen 52 aller Anlagen N-AUS)Angaben zum Arbeitslohn › Steuerfreier Arbeitslohn / steuerfreie Einkünfte laut Anlage(n) N-AUS136 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 22?

In Zeile 22 steht der steuerfreie Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass. Den Betrag übernimmst du aus den Anlagen N-AUS. Dort hast du die einzelnen Beträge erklärt.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Angaben zum Arbeitslohn“. Sie betrifft nur Fälle, in denen dein Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit in Deutschland steuerfrei ist. Die Steuerfreiheit kann sich aus dem Auslandstätigkeitserlass ergeben.

Der Betrag ist die Summe aus den entsprechenden Zeilen aller Anlagen N-AUS. Wenn du mehrere Anlagen N-AUS ausgefüllt hast, addierst du die Beträge.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Der Wert kann auch negativ sein.

Die Anlage N-AUS musst du zusätzlich abgeben. In Zeile 24 der Anlage N gibst du die Anzahl der beigefügten Anlagen N-AUS an.

Der steuerfreie ausländische Arbeitslohn unterliegt in Deutschland dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Der Betrag ist zwar steuerfrei, beeinflusst aber den Steuersatz für dein übriges Einkommen.

  • Betrag aus den Anlagen N-AUS übernehmen
  • Anzahl der Anlagen N-AUS in Zeile 24 eintragen
  • Werbungskosten zu diesem Arbeitslohn gehören in Zeile 81

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Werbungskosten angibst, aber keine Einkünfte aus steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ erklärst. Prüfe dann, ob du die Anlage N-AUS vergessen hast.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn die Summe der steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslöhne nach ATE laut den Anlagen N-AUS nicht mit dem Betrag in Zeile 22 übereinstimmt. Rechne die Beträge sorgfältig zusammen.

Werbungskosten, die mit dem steuerfreien Arbeitslohn zusammenhängen, dürfen nicht beim inländischen Arbeitslohn berücksichtigt werden. Sie gehören in Zeile 81.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 1212Es wurden Werbungskosten angegeben aber keine Einkünfte aus steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA / ATE / ZÜ.
  • FehlerPrüfregel 100260060Die Summe aller steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslöhne nach ATE laut Anlage(n) N-AUS stimmt nicht mit dem auf der Anlage N angegebenen Betrag überein.

Zeile 22 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202522
2023–202425
2017–202223
201622

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 22 ein?

Die Summe des steuerfreien Arbeitslohns nach Auslandstätigkeitserlass aus allen Anlagen N-AUS. Der Betrag kann auch negativ sein.

Muss ich für Zeile 22 eine Anlage N-AUS abgeben?

Ja. Die Anlage N-AUS ist die Grundlage für den Betrag in Zeile 22. Die Anzahl der beigefügten Anlagen N-AUS trägst du in Zeile 24 ein.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich keinen steuerfreien Arbeitslohn habe?

Der Fehler erscheint, wenn du Werbungskosten angegeben hast, aber keine Einkünfte aus steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ. Prüfe, ob du die Anlage N-AUS ausfüllen musst.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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