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Anlage N 2025 · Zeile 25

Anlage N Zeile 25: Arbeitslohn bei Ansässigkeit in Belgien

Hier trägst du den Arbeitslohn ein, für den du eine Steuerminderung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien beantragst. Zusätzlich gibst du deine Adresse in Belgien an.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Adresse in BelgienAngaben zum Arbeitslohn › Ansässigkeit in Belgien (gemäß Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Belgien)– Text
ArbeitslohnAngaben zum Arbeitslohn › Ansässigkeit in Belgien (gemäß Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Belgien)127 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 25?

Die Zeile 25 gehört zum Block „Ansässigkeit in Belgien“ im Abschnitt „Angaben zum Arbeitslohn“. Du trägst hier deine Adresse in Belgien ein und den Arbeitslohn, für den du die Steuerminderung nach dem deutsch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommen beantragst.

Die Zeile betrifft dich, wenn du nach Artikel 4 des Abkommens in Belgien ansässig bist und Arbeitslohn für eine Tätigkeit in Deutschland beziehst. Dieser Lohn wird in Deutschland besteuert, die deutsche Steuer darauf wird aber nach dem Abkommen gemindert.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Adresse in Belgien als Text ein. Trage den Arbeitslohn als Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Kennzahl für den Arbeitslohn lautet 127.

Werbungskosten zu diesem Arbeitslohn trägst du wie üblich in den Werbungskostenzeilen ein und zusätzlich in Zeile 83. Dann musst du hier auch den Arbeitslohn angeben, gegebenenfalls mit dem Wert 0.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob deine Angaben zusammenpassen. Achte darauf, dass du die Adresse in Belgien und den Arbeitslohn gemeinsam einträgst, wenn du die Steuerminderung beantragst.

  • Du gibst eine Adresse in Belgien an, aber keinen Arbeitslohn für die Steuerminderung.
  • Du erklärst Arbeitslohn für die Steuerminderung, aber keine Adresse in Belgien.
  • Du erklärst Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Arbeitslohn, aber keinen entsprechenden Arbeitslohn.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 1243Weiteren Wohnsitz in Belgien angegeben, aber keinen Arbeitslohn für den die Steuerminderung gemäß deutsch-belgischen DBA beantragt wird.
  • FehlerPrüfregel 1241Arbeitslohn, für den die Steuerminderung gemäß deutsch-belgischen DBA beantragt wird erklärt, aber keinen weiteren Wohnsitz in Belgien angegeben.
  • FehlerPrüfregel 1245Es wurden Werbungskosten im Zusammenhang mit Arbeitslohn, für den die Steuerminderung gemäß deutsch-belgischen DBA beantragt wird, erklärt, es wurde aber kein entsprechender Arbeitslohn angegeben. Der Arbeitslohn ist gegebenenfalls mit dem Wert 0 zu erklären.

Zeile 25 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202525
2023–202428
2017–202225
201624

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 25 ein?

Deine Adresse in Belgien und den Arbeitslohn, für den du die Steuerminderung nach dem deutsch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommen beantragst.

Welche Kennzahl hat der Arbeitslohn in Zeile 25?

Der Arbeitslohn in Zeile 25 hat die Kennzahl 127.

Muss ich Werbungskosten angeben, wenn ich den Arbeitslohn in Zeile 25 eintrage?

Werbungskosten zu diesem Arbeitslohn trägst du wie üblich in den Werbungskostenzeilen ein und gibst sie zusätzlich in Zeile 83 an. Dann muss hier auch der Arbeitslohn stehen, gegebenenfalls mit dem Wert 0.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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