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Anlage N 2025 · Zeile 73

Anlage N Zeile 73: An- und Abreisetage bei mehrtägigen Dienstreisen

Trage hier die Anzahl der An- und Abreisetage bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung ein. Die Zahl ergibt sich aus deinen Reiseunterlagen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Anzahl der An- und Abreisetage (bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung)Werbungskosten › Bei einer Auswärtstätigkeit im Inland:471 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0, höchstens 366

Was gehört in Zeile 73?

In Zeile 73 trägst du die Anzahl der An- und Abreisetage bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung ein. Das sind die Tage, an denen du zu einer auswärtigen Tätigkeit anreist oder von ihr abreist.

Die Angabe ist Teil der Verpflegungspauschalen. Für jeden An- und Abreisetag kannst du den gleichen Pauschbetrag ansetzen wie für einen Tag mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit.

So füllst du die Zeile aus

Zähle die An- und Abreisetage deiner mehrtägigen Dienstreisen im Inland zusammen. Trage die Zahl ohne Nachkommastellen ein. Sie muss mindestens 1 und darf höchstens 366 sein.

Die Zahl darf nicht 0 sein. Wenn du keine An- und Abreisetage hast, lässt du die Zeile leer.

Bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland machst du die Angaben nicht hier, sondern im entsprechenden Abschnitt für Auslandstage.

Häufige Fehler

Die Summe aller Verpflegungstage im Inland (Zeilen 72, 73 und 74) und im Ausland darf 366 nicht überschreiten. Ein Fehler entsteht, wenn du insgesamt mehr als 366 Tage angibst.

Wenn du einen Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung in Zeile 75 einträgst, musst du auch Angaben zu den Abwesenheits- oder An- und Abreisetagen machen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Der Kürzungsbetrag darf die abziehbaren Pauschbeträge nicht übersteigen, die sich aus deinen Tagesangaben ergeben.

Der Kürzungsbetrag in Zeile 75 bezieht sich nur auf inländische Verpflegungsmehraufwendungen. Für Auslandstage gibst du Kürzungen direkt bei der Auslandsaufstellung an.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200078Bei den Angaben zur Auswärtstätigkeit wurden Verpflegungsmehraufwendungen für insgesamt mehr als 366 Tage angegeben.
  • FehlerPrüfregel 100200090Bei den Angaben zu Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit im Inland wurde ein Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung angegeben, jedoch wurden keine Angaben zur Anzahl der Abwesenheitstage oder An- und Abreisetage getätigt.
  • FehlerPrüfregel 100200091Bei den Angaben zu Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit im Inland übersteigt der Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung die abziehbaren Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung, die sich aufgrund der Angaben zu den Abwesenheitstagen und An- und Abreisetagen ergeben.
  • FehlerPrüfregel 100200052Neben dem Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung liegen Eintragungen zu den Pauschbeträgen zu einer Auswärtstätigkeit im Ausland vor. Der Kürzungsbetrag für die Mahlzeitengestellung bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland ist direkt bei der gesonderten Ermittlung der Aufwendungen für die Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen. Die Erklärungsmöglichkeit für die Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung bezieht sich ausschließlich auf inländische Verpflegungsmehraufwendungen.

Zeile 73 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202573
2023–202476
2020–202268
2016–201953

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 73 ein?

Die Anzahl der An- und Abreisetage bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten mit Übernachtung im Inland. Die Zahl muss zwischen 1 und 366 liegen.

Zählen An- und Abreisetage als volle Tage?

Nein, für An- und Abreisetage gilt der Pauschbetrag für Tage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit, nicht der volle 24-Stunden-Satz.

Wo trage ich Auslandstage ein?

Auslandstage trägst du nicht in Zeile 73 ein, sondern im gesonderten Abschnitt für Auswärtstätigkeiten im Ausland.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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