Anlage N Zeile 14: Erster und letzter Monat der Versorgungsbezüge
Trage hier nur bei unterjähriger Zahlung den ersten und letzten Monat ein, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden. Die Angaben stehen in Nr. 31 der Lohnsteuerbescheinigung.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Bei unterjähriger Zahlung: Erster Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden, laut Nr. 31 der LohnsteuerbescheinigungAngaben zum Arbeitslohn › Versorgungsbezug | 202 | Monat (MM) kann per Belegabruf vorausgefüllt sein |
| Bei unterjähriger Zahlung: Letzter Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden, laut Nr. 31 der LohnsteuerbescheinigungAngaben zum Arbeitslohn › Versorgungsbezug | 203 | Monat (MM) kann per Belegabruf vorausgefüllt sein |
| Bei unterjähriger Zahlung: Erster Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden, laut Nr. 31 der LohnsteuerbescheinigungAngaben zum Arbeitslohn › 4. Versorgungsbezug und weitere | – | Monat (MM) |
| Bei unterjähriger Zahlung: Letzter Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden, laut Nr. 31 der LohnsteuerbescheinigungAngaben zum Arbeitslohn › 4. Versorgungsbezug und weitere | – | Monat (MM) |
Den Betrag findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 31d . Mit dem Belegabruf in ELSTER ist er meist schon eingetragen.
Was gehört in Zeile 14?
So füllst du die Zeile aus
Erster Monat: Monat, in dem die Zahlung begonnen hat. Letzter Monat: Monat, in dem die Zahlung geendet hat. Der letzte Monat darf nicht vor dem ersten Monat liegen.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 585Beim Versorgungsbezug müssen der erste und der letzte Monat für den Versorgungsbezüge laut Nummer 31 der Lohnsteuerbescheinigung gezahlt wurden gemeinsam angegeben werden.
- FehlerPrüfregel 597Beim 4. Versorgungsbezug müssen der erste und der letzte Monat für den Versorgungsbezüge laut Nummer 31 der Lohnsteuerbescheinigung gezahlt wurden gemeinsam angegeben werden.
- FehlerPrüfregel 546Beim Versorgungsbezug wurde der erste und / oder der letzte Monat für den Versorgungsbezüge laut Nummer 31 der Lohnsteuerbescheinigung gezahlt wurden angegeben, es fehlt jedoch die Angabe der steuerbegünstigten Versorgungsbezüge.
- FehlerPrüfregel 310163Beim 4. Versorgungsbezug wurde der erste und / oder der letzte Monat für den Versorgungsbezüge laut Nummer 31 der Lohnsteuerbescheinigung gezahlt wurden angegeben, es fehlt jedoch die Angabe der steuerbegünstigten Versorgungsbezüge.
- FehlerPrüfregel 587Der beim Versorgungsbezug angegebene letzte Monat für den Versorgungsbezüge laut Nummer 31 der Lohnsteuerbescheinigung gezahlt wurden liegt vor dem ersten Monat für den Versorgungsbezüge laut Nummer 31 der Lohnsteuerbescheinigung gezahlt wurden.
- FehlerPrüfregel 599Der beim 4. Versorgungsbezug angegebene letzte Monat für den Versorgungsbezüge laut Nummer 31 der Lohnsteuerbescheinigung gezahlt wurden liegt vor dem ersten Monat für den Versorgungsbezüge laut Nummer 31 der Lohnsteuerbescheinigung gezahlt wurden.
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N Zeile 14 ein?
Muss ich bei ganzjähriger Zahlung etwas in Zeile 14 eintragen?
Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 14?
Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick
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