Anlage N Zeile 74: Tage mit 24-stündiger Abwesenheit bei Auswärtstätigkeit
Trage hier die Anzahl der vollen Kalendertage ein, an denen du bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit im Inland rund um die Uhr von zu Hause und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend warst.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 StundenWerbungskosten › Bei einer Auswärtstätigkeit im Inland: | 472 | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0, höchstens 366 |
Was gehört in Zeile 74?
So füllst du die Zeile aus
Zähle nur volle 24-Stunden-Tage, nicht An- und Abreisetage. Trage die Zahl als ganze Zahl ein, z. B. 5. Die Summe aller Verpflegungstage im Inland (Zeilen 72 bis 74) und im Ausland darf 366 nicht übersteigen.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100200078Bei den Angaben zur Auswärtstätigkeit wurden Verpflegungsmehraufwendungen für insgesamt mehr als 366 Tage angegeben.
- FehlerPrüfregel 100200090Bei den Angaben zu Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit im Inland wurde ein Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung angegeben, jedoch wurden keine Angaben zur Anzahl der Abwesenheitstage oder An- und Abreisetage getätigt.
- FehlerPrüfregel 100200091Bei den Angaben zu Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit im Inland übersteigt der Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung die abziehbaren Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung, die sich aufgrund der Angaben zu den Abwesenheitstagen und An- und Abreisetagen ergeben.
- FehlerPrüfregel 100200052Neben dem Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung liegen Eintragungen zu den Pauschbeträgen zu einer Auswärtstätigkeit im Ausland vor. Der Kürzungsbetrag für die Mahlzeitengestellung bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland ist direkt bei der gesonderten Ermittlung der Aufwendungen für die Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen. Die Erklärungsmöglichkeit für die Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung bezieht sich ausschließlich auf inländische Verpflegungsmehraufwendungen.
Zeile 74 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 74 |
| 2023–2024 | 77 |
| 2020–2022 | 69 |
| 2016–2019 | 54 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N Zeile 74 ein?
Zählen An- und Abreisetage zu Zeile 74?
Wie viele Tage darf ich höchstens eintragen?
Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick
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