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Anlage N 2025 · Zeile 74

Anlage N Zeile 74: Tage mit 24-stündiger Abwesenheit bei Auswärtstätigkeit

Trage hier die Anzahl der vollen Kalendertage ein, an denen du bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit im Inland rund um die Uhr von zu Hause und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend warst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 StundenWerbungskosten › Bei einer Auswärtstätigkeit im Inland:472 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0, höchstens 366

Was gehört in Zeile 74?

In Zeile 74 der Anlage N trägst du die Anzahl der Tage ein, an denen du bei einer Auswärtstätigkeit im Inland 24 Stunden lang abwesend warst. Das sind Tage, an denen du weder zu Hause noch an deiner ersten Tätigkeitsstätte warst – also komplette Reisetage mit Übernachtung.

Die Zahl ist die Grundlage für den Verpflegungspauschbetrag von 28 € pro Tag. Das Finanzamt berechnet den Betrag daraus automatisch. Du selbst trägst keinen Eurobetrag ein, sondern nur die Anzahl der Tage.

So füllst du die Zeile aus

Zähle alle vollen 24-Stunden-Tage deiner beruflichen Auswärtstätigkeiten im Inland zusammen. Ein Tag zählt nur, wenn du durchgehend von zu Hause und deiner ersten Tätigkeitsstätte abwesend warst.

Trage die Zahl ohne Nachkommastellen ein. Sie muss größer als 0 sein und darf höchstens 366 betragen. Zusammen mit den An- und Abreisetagen (Zeile 73), den Tagen mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit (Zeile 72) und den Tagen einer Auswärtstätigkeit im Ausland darf die Gesamtzahl der Verpflegungstage 366 nicht überschreiten.

  • Zähle nur volle 24-Stunden-Tage, nicht An- und Abreisetage.
  • Trage die Zahl als ganze Zahl ein, z. B. 5.
  • Die Summe aller Verpflegungstage im Inland (Zeilen 72 bis 74) und im Ausland darf 366 nicht übersteigen.

Häufige Fehler

Oft werden An- und Abreisetage fälschlich in Zeile 74 eingetragen. Diese gehören in Zeile 73. In Zeile 74 kommen nur Tage mit voller 24-stündiger Abwesenheit.

Ein weiterer Fehler: Du trägst einen Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung ein, ohne die zugehörigen Abwesenheitstage anzugeben. Der Kürzungsbetrag gehört in Zeile 75 und setzt voraus, dass du in Zeile 72, 73 oder 74 Tage eingetragen hast.

Achte darauf, dass der Kürzungsbetrag die abziehbaren Pauschbeträge nicht übersteigt. Andernfalls meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200078Bei den Angaben zur Auswärtstätigkeit wurden Verpflegungsmehraufwendungen für insgesamt mehr als 366 Tage angegeben.
  • FehlerPrüfregel 100200090Bei den Angaben zu Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit im Inland wurde ein Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung angegeben, jedoch wurden keine Angaben zur Anzahl der Abwesenheitstage oder An- und Abreisetage getätigt.
  • FehlerPrüfregel 100200091Bei den Angaben zu Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit im Inland übersteigt der Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung die abziehbaren Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung, die sich aufgrund der Angaben zu den Abwesenheitstagen und An- und Abreisetagen ergeben.
  • FehlerPrüfregel 100200052Neben dem Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung liegen Eintragungen zu den Pauschbeträgen zu einer Auswärtstätigkeit im Ausland vor. Der Kürzungsbetrag für die Mahlzeitengestellung bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland ist direkt bei der gesonderten Ermittlung der Aufwendungen für die Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen. Die Erklärungsmöglichkeit für die Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung bezieht sich ausschließlich auf inländische Verpflegungsmehraufwendungen.

Zeile 74 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202574
2023–202477
2020–202269
2016–201954

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 74 ein?

Die Anzahl der vollen Kalendertage, an denen du bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit im Inland 24 Stunden lang von zu Hause und deiner ersten Tätigkeitsstätte abwesend warst.

Zählen An- und Abreisetage zu Zeile 74?

Nein. An- und Abreisetage einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit trägst du in Zeile 73 ein. In Zeile 74 kommen nur Tage mit einer Abwesenheit von vollen 24 Stunden.

Wie viele Tage darf ich höchstens eintragen?

Höchstens 366 Tage. Die Summe aus den Zeilen 72, 73 und 74 und den Auslandstagen darf insgesamt 366 nicht überschreiten.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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