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Anlage N 2025 · Zeile 20

Anlage N Zeile 20: Lohnersatzleistungen laut Lohnsteuerbescheinigung

Hier trägst du die Summe der Lohnersatzleistungen ein, die in deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 15 bescheinigt sind. Die Angabe wird per Belegabruf vorausgefüllt.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BezeichnungAngaben zum Arbeitslohn › Einzelangaben– Text
BetragAngaben zum Arbeitslohn › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung (Infektionsschutzgesetz), Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz, Altersteilzeitzuschläge nach Besoldungsgesetzen, Qualifizierungsgeld (laut Nr. 15 der Lohnsteuerbescheinigung)Angaben zum Arbeitslohn › Summe119 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ kann per Belegabruf vorausgefüllt sein

Den Betrag findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 15d . Mit dem Belegabruf in ELSTER ist er meist schon eingetragen.

Was gehört in Zeile 20?

In Zeile 20 gibst du die Lohnersatzleistungen an, die dein Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 15 bescheinigt hat. Dazu gehören Kurzarbeitergeld, der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz, Altersteilzeitzuschläge nach Besoldungsgesetzen und Qualifizierungsgeld.

Diese Leistungen sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Sie erhöhen also den Steuersatz für deine übrigen steuerpflichtigen Einkünfte. Deshalb musst du sie in der Anlage N angeben, auch wenn sie selbst nicht besteuert werden.

So füllst du die Zeile aus

Die Angabe wird bei Nutzung des Belegabrufs automatisch vorausgefüllt. Du kannst die Werte aus deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 15 übernehmen. Wenn du mehrere Einzelbeträge einträgst, musst du auch den Gesamtbetrag angeben.

  • Art der Leistung angeben, wenn du einen Einzelbetrag einträgst.
  • Höhe der Leistung angeben, wenn du die Art der Leistung einträgst.
  • Die rechnerische Summe der Einzelbeträge muss mit dem Gesamtbetrag übereinstimmen.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Einzelbeträge zu Lohnersatzleistungen erklärst, aber den Gesamtbetrag nicht angibst. Ebenso, wenn du die Art der Leistung angibst, aber die Höhe fehlt. Auch eine abweichende Summe der Einzelbeträge vom Gesamtbetrag führt zu einer Fehlermeldung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200024Es wurden Einzelbeträge zu Lohnersatzleistungen (laut Lohnsteuerbescheinigung) erklärt, der Gesamtbetrag wurde jedoch nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel 100200026Bei den Lohnersatzleistungen (laut Lohnsteuerbescheinigung) wurde die Art der Leistung angegeben, die Höhe der Leistung wurde jedoch nicht erklärt.
  • FehlerPrüfregel 100200025Die rechnerische Summe der Einzelbeträge zu Lohnersatzleistungen (laut Lohnsteuerbescheinigung) stimmt nicht mit dem erklärten Gesamtbetrag überein.

Zeile 20 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202520
2023–202423
2017–202228
201627

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 20 ein?

Die Summe der Lohnersatzleistungen, die in deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 15 bescheinigt sind. Dazu gehören zum Beispiel Kurzarbeitergeld und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Warum muss ich Lohnersatzleistungen angeben, obwohl sie steuerfrei sind?

Sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Sie erhöhen den Steuersatz für deine übrigen steuerpflichtigen Einkünfte, auch wenn sie selbst nicht besteuert werden.

Wird Zeile 20 automatisch ausgefüllt?

Ja, bei Nutzung des Belegabrufs wird die Zeile vorausgefüllt. Du kannst die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 15 übernehmen.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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