Anlage N Zeile 21: Steuerfreier Arbeitslohn / steuerfreie Einkünfte laut …
Zeile 21 der Anlage N 2025 heißt im amtlichen Vordruck „Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen / sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (Summe aus den Zeilen 47, 56 und / oder 63 aller Anlagen N-AUS)“ (Kennzahl 139). Hier steht, was in die Felder gehört, welche Prüfungen ELSTER macht und in welcher Zeile die Angabe in früheren Jahren stand.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen / sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (Summe aus den Zeilen 47, 56 und / oder 63 aller Anlagen N-AUS)Angaben zum Arbeitslohn › Steuerfreier Arbeitslohn / steuerfreie Einkünfte laut Anlage(n) N-AUS | 139 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 1212Es wurden Werbungskosten angegeben aber keine Einkünfte aus steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA / ATE / ZÜ.
Zeile 21 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 21 |
| 2023–2024 | 24 |
| 2017–2022 | 22 |
| 2016 | 21 |
Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick
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