Anlage N Zeile 29: Tage, an denen du die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hast
Trage hier die Zahl der Tage ein, an denen du deine erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast. Die Angabe ist nötig, damit das Finanzamt die Entfernungspauschale berechnen kann.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| aufgesucht an TagenWerbungskosten › Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet | 110 | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
Was gehört in Zeile 29?
So ermittelst du die Zahl
Tage, an denen du nicht gearbeitet hast (Urlaub, Krankheit, Feiertage, freie Tage), zählen nicht. Arbeitest du am Wochenende im Betrieb, zählen diese Tage mit. Dienstreisen und Auswärtstätigkeiten zählen nicht. Homeoffice-Tage zählen nicht. Mehrere Wege am selben Tag zählen nur einmal.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 122601Bei den Angaben zur Entfernungspauschale wurden Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erklärt, hierzu sind die Angaben "aufgesucht an Tagen" und "einfache Entfernung in km" erforderlich.
- FehlerPrüfregel 111301Bitte geben Sie bei den Angaben zur Entfernungspauschale die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet und an wie vielen Tagen das Ziel des Weges aufgesucht wurde gemeinsam an.
- FehlerPrüfregel 122401Es wurden Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erklärt, es wurde jedoch keine Aussage zur Anzahl der Tage an denen die erste Tätigkeitsstätte / der Sammelpunkt / das weiträumige Tätigkeitsgebiet aufgesucht wurde vorgenommen.
- FehlerPrüfregel 111101Bei den Angaben zur Entfernungspauschale wurde das Ziel des Weges und / oder PLZ, Ort und Straße eingetragen, es fehlt jedoch die Angabe, an wie vielen Tagen die erste Tätigkeitsstätte / der Sammelpunkt / das weiträumige Tätigkeitsgebiet aufgesucht wurde.
Zeile 29 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 29 |
| 2023–2024 | 32 |
| 2016–2022 | 35 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N Zeile 29 ein?
Zählen Dienstreisen bei den aufgesuchten Tagen mit?
Warum verlangt ELSTER die Tage und die Entfernung zusammen?
Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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