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Anlage N 2025 · Zeile 29

Anlage N Zeile 29: Tage, an denen du die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hast

Trage hier die Zahl der Tage ein, an denen du deine erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast. Die Angabe ist nötig, damit das Finanzamt die Entfernungspauschale berechnen kann.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
aufgesucht an TagenWerbungskosten › Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet110 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0

Was gehört in Zeile 29?

In Zeile 29 trägst du ein, an wie vielen Tagen im Jahr du deine erste Tätigkeitsstätte, einen Sammelpunkt oder ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet aufgesucht hast. Die Kennzahl lautet 110.

Die Zahl muss eine ganze Zahl sein und darf nicht 0 sein. Sie ist eine Pflichtangabe, wenn du die Entfernungspauschale oder Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln geltend machst.

So ermittelst du die Zahl

Zähle nur die Tage, an denen du tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren bist. Tage mit Urlaub, Krankheit, Dienstreisen, Homeoffice oder Kurzarbeit zählen nicht mit.

Auch wenn du die Tätigkeitsstätte an einem Tag mehrmals aufsuchst, zählt dieser Tag nur einmal.

  • Tage, an denen du nicht gearbeitet hast (Urlaub, Krankheit, Feiertage, freie Tage), zählen nicht. Arbeitest du am Wochenende im Betrieb, zählen diese Tage mit.
  • Dienstreisen und Auswärtstätigkeiten zählen nicht.
  • Homeoffice-Tage zählen nicht.
  • Mehrere Wege am selben Tag zählen nur einmal.

Häufige Fehler

Ein Fehler ist, hier die Arbeitstage je Woche oder die Urlaubstage einzutragen. In Zeile 29 gehört nur die Anzahl der tatsächlich aufgesuchten Tage.

Wenn du öffentliche Verkehrsmittel nutzt, musst du die Zahl der Tage und die einfache Entfernung in Kilometern gemeinsam angeben. Fehlt eine der beiden Angaben, meldet ELSTER einen Fehler.

Auch wenn du das Ziel des Weges oder die Adresse eingetragen hast, fehlt ohne die Tagesangabe eine Pflichtangabe. ELSTER weist darauf hin.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 122601Bei den Angaben zur Entfernungspauschale wurden Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erklärt, hierzu sind die Angaben "aufgesucht an Tagen" und "einfache Entfernung in km" erforderlich.
  • FehlerPrüfregel 111301Bitte geben Sie bei den Angaben zur Entfernungspauschale die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet und an wie vielen Tagen das Ziel des Weges aufgesucht wurde gemeinsam an.
  • FehlerPrüfregel 122401Es wurden Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erklärt, es wurde jedoch keine Aussage zur Anzahl der Tage an denen die erste Tätigkeitsstätte / der Sammelpunkt / das weiträumige Tätigkeitsgebiet aufgesucht wurde vorgenommen.
  • FehlerPrüfregel 111101Bei den Angaben zur Entfernungspauschale wurde das Ziel des Weges und / oder PLZ, Ort und Straße eingetragen, es fehlt jedoch die Angabe, an wie vielen Tagen die erste Tätigkeitsstätte / der Sammelpunkt / das weiträumige Tätigkeitsgebiet aufgesucht wurde.

Zeile 29 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202529
2023–202432
2016–202235

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 29 ein?

Die Anzahl der Tage, an denen du deine erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast. Urlaubs-, Krankheits- und Homeoffice-Tage zählen nicht mit.

Zählen Dienstreisen bei den aufgesuchten Tagen mit?

Nein. Tage, an denen du auf Dienstreise warst und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht hast, zählen nicht mit.

Warum verlangt ELSTER die Tage und die Entfernung zusammen?

Nur mit beiden Angaben lässt sich die Entfernungspauschale berechnen. Fehlt eine Angabe, kann ELSTER die Berechnung nicht durchführen und meldet einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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