Zum Inhalt springen
Anlage N 2025 · Zeile 12

Anlage N Zeile 12: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag

Hier trägst du die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag aus Nummer 29 deiner Lohnsteuerbescheinigung ein. Der Wert steht meist schon durch den Belegabruf bereit.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nr. 29 der LohnsteuerbescheinigungAngaben zum Arbeitslohn › Versorgungsbezug201 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ kann per Belegabruf vorausgefüllt sein
Personell errechneter Versorgungsfreibetrag für alle weiteren VersorgungsbezügeAngaben zum Arbeitslohn › 4. Versorgungsbezug und weitere231 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Den Betrag findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 29d . Mit dem Belegabruf in ELSTER ist er meist schon eingetragen.

Was gehört in Zeile 12?

In Zeile 12 steht die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag. Die Zahl findest du in Nummer 29 deiner Lohnsteuerbescheinigung. Sie ist die Grundlage dafür, wie hoch dein Versorgungsfreibetrag ausfällt.

Die Zeile gehört zum Block Versorgungsbezug im Abschnitt Angaben zum Arbeitslohn. Sie betrifft nur Empfänger von Versorgungsbezügen, zum Beispiel Beamtenpensionen oder Betriebsrenten, die der frühere Arbeitgeber direkt oder über eine Unterstützungskasse zahlt. Renten aus einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung gehören nicht dazu.

Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen. Ein negativer Wert ist möglich.

Zusammenhang mit den Nachbarzeilen

Zeile 12 steht in einer Gruppe von Zeilen, die zusammen ausgefüllt werden müssen. Dazu gehören Zeile 11 mit den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen laut Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung und Zeile 13 mit dem maßgebenden Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30.

Wenn du die Bemessungsgrundlage einträgst, musst du auch die steuerbegünstigten Versorgungsbezüge und das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns angeben. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Eine Ausnahme gilt, wenn der Versorgungsbezug vollständig aus Sterbegeld, Kapitalauszahlungen, Abfindungen oder Nachzahlungen von Versorgungsbezügen laut Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung besteht. Dann müssen die drei Angaben nicht gemeinsam gemacht werden.

Häufige Fehler

Oft wird nur Zeile 12 ausgefüllt und Zeile 11 oder Zeile 13 bleibt leer. ELSTER weist dann darauf hin, dass die Angaben zum Versorgungsbezug gemeinsam gemacht werden müssen.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du den personell errechneten Versorgungsfreibetrag für alle weiteren Versorgungsbezüge einträgst, ohne steuerbegünstigte Versorgungsbezüge für den vierten und weitere Versorgungsbezüge zu erklären. Auch das meldet ELSTER als Fehler.

  • Zeile 11: Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge laut Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung
  • Zeile 12: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung
  • Zeile 13: Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 562Personell errechneten Versorgungsfreibetrag für den 4. und alle weiteren Versorgungsbezüge angegeben, aber keine steuerbegünstigten Versorgungsbezüge für den 4. und weitere Versorgungsbezüge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 100200010Es wurde die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben. Bitte machen Sie auch Angaben zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und dem maßgeblichen Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung (Versorgungsbezug,).
  • FehlerPrüfregel 310191Beim Versorgungsbezug müssen der Betrag der steuerbegünstigten Versorgungsbezüge, die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung und das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung gemeinsam angegeben werden (Ausnahme: der Versorgungsbezug besteht im vollen Umfang aus Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen laut Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 12 ein?

Die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag aus Nummer 29 deiner Lohnsteuerbescheinigung. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen.

Muss ich Zeile 12 ausfüllen, wenn ich Versorgungsbezüge bekomme?

Ja, wenn in Nummer 29 deiner Lohnsteuerbescheinigung ein Betrag steht. Dann musst du auch Zeile 11 und Zeile 13 ausfüllen, sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Warum zeigt ELSTER einen Fehler bei Zeile 12 an?

Meist fehlen die Angaben in Zeile 11 oder Zeile 13. Die drei Angaben zum Versorgungsbezug müssen gemeinsam gemacht werden, außer der Bezug besteht vollständig aus Sterbegeld, Kapitalauszahlungen, Abfindungen oder Nachzahlungen.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.