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Anlage N 2025 · Zeile 82

Anlage N Zeile 82: Werbungskosten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn ohne Steuerabzug

Trage hier Art und Betrag der Werbungskosten ein, die zu steuerpflichtigem Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug gehören. Der Arbeitslohn steht in Zeile 18.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Art der AufwendungenWerbungskosten › Werbungskosten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist laut Zeile 18 – in den Zeilen 27 bis 77 und in der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung enthalten –– Text
BetragWerbungskosten › Werbungskosten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist laut Zeile 18 – in den Zeilen 27 bis 77 und in der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung enthalten –656 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 82?

In Zeile 82 erfasst du Werbungskosten, die mit steuerpflichtigem Arbeitslohn zusammenhängen, von dem kein Steuerabzug vorgenommen wurde. Diesen Arbeitslohn trägst du in Zeile 18 ein.

Diese Werbungskosten trägst du zuerst wie gewohnt in den Zeilen 27 bis 77 oder in der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ein. In Zeile 82 gibst du zusätzlich den Teil an, der auf den Arbeitslohn ohne Steuerabzug entfällt. Dieser Betrag ist in den anderen Zeilen schon enthalten.

Die Zeile dient dazu, dem Finanzamt mitzuteilen, wie hoch die Werbungskosten sind, die auf den steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug entfallen.

So füllst du die Zeile aus

Trage in das Feld „Art der Aufwendungen“ eine kurze Bezeichnung ein. In das Feld „Betrag“ trägst du die Summe der Werbungskosten ein, die zu dem Arbeitslohn ohne Steuerabzug gehören.

Der Betrag wird ohne Cent eingetragen. Achte darauf, dass du Art und Betrag immer gemeinsam angibst, sonst meldet ELSTER einen Fehler.

  • Art der Aufwendungen: Text
  • Betrag: Zahl in Euro ohne Cent
  • Beide Felder müssen ausgefüllt werden.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass nur der Betrag eingetragen wird und die Art der Aufwendungen fehlt. ELSTER weist dann auf den fehlenden Eintrag hin.

Verwechsle Zeile 82 nicht mit Zeile 81. In Zeile 81 stehen Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn, in Zeile 82 zu steuerpflichtigem Arbeitslohn ohne Steuerabzug.

Zeile 82 ersetzt die Zeilen 27 bis 77 nicht. Die Werbungskosten gehören weiterhin dorthin oder in die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung. In Zeile 82 gibst du nur den Teil an, der auf den Arbeitslohn ohne Steuerabzug entfällt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200117Bei den Werbungskosten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist, wurden Art und Höhe der Aufwendungen nicht gemeinsam angegeben.

Zeile 82 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202582
2023–202485
2020–202277
2016–201995

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 82 ein?

Trage die Art und den Betrag der Werbungskosten ein, die zu steuerpflichtigem Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug gehören. Der Arbeitslohn selbst steht in Zeile 18.

Muss ich in Zeile 82 etwas eintragen, wenn ich keinen Arbeitslohn ohne Steuerabzug habe?

Nein. Die Zeile ist nur auszufüllen, wenn in Zeile 18 steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Steuerabzug steht und dazu Werbungskosten angefallen sind.

Warum verlangt ELSTER die Angabe von Art und Betrag gemeinsam?

ELSTER prüft, dass Art und Höhe der Aufwendungen gemeinsam angegeben sind. Fehlt eine der beiden Angaben, meldet ELSTER einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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