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Anlage N 2025 · Zeile 59

Anlage N Zeile 59: Homeoffice-Tage ohne anderen Arbeitsplatz

Trage hier die Kalendertage ein, an denen du beruflich in der häuslichen Wohnung gearbeitet hast und dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese Tage dürfen nicht in Zeile 58 stehen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Für die berufliche Tätigkeit steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung: Anzahl der Kalendertage, an denen die berufliche Tätigkeit (auch) in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde – Diese Kalendertage dürfen nicht in Zeile 58 enthalten sein. –Werbungskosten › Tagespauschale (bei beruflicher Tätigkeit im Homeoffice)336 Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0, höchstens 366

Was gehört in Zeile 59?

In Zeile 59 trägst du die Anzahl der Kalendertage ein, an denen du deine berufliche Tätigkeit (auch) in der häuslichen Wohnung ausgeübt hast und dir für diese Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Die Angabe ist Teil der Tagespauschale für berufliche Tätigkeit im Homeoffice. Sie gehört zu den Werbungskosten.

Abgrenzung zu Zeile 58

Zeile 58 betrifft Tage, an denen dir ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und du ganz oder überwiegend in der häuslichen Wohnung gearbeitet hast, ohne eine erste Tätigkeitsstätte aufzusuchen.

Die Kalendertage aus Zeile 59 dürfen nicht in Zeile 58 enthalten sein. Die Angaben müssen also getrennt bleiben.

  • Zeile 58: anderer Arbeitsplatz vorhanden
  • Zeile 59: dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz
  • Keine Doppelerfassung derselben Tage

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, dass die Tagespauschale nicht für Zeiträume gilt, in denen du Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ansetzt. Prüfe, ob sich die Angaben überschneiden.

Außerdem prüft ELSTER, ob insgesamt mehr als 366 Tage angegeben wurden. Das ist rechnerisch nicht möglich und deutet auf eine Doppeleintragung hin.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100200128Es wurden Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer angegeben. Daneben wurden Angaben zur Tagespauschale bei beruflicher Tätigkeit im Homeoffice gemacht. Eine Eintragung zu dieser Tagespauschale ist nur für Zeiträume zulässig, in denen keine Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer angesetzt wurden.
  • FehlerPrüfregel 100200127Zur Tagespauschale bei beruflicher Tätigkeit im Homeoffice wurden insgesamt mehr als 366 Tage angegeben. Bitte prüfen Sie, ob eine Doppeleintragung vorliegt.

Zeile 59 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202559
2023–202462

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 59 ein?

Die Anzahl der Kalendertage, an denen du beruflich in der häuslichen Wohnung gearbeitet hast und dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese Tage dürfen nicht in Zeile 58 stehen.

Darf ich dieselben Tage in Zeile 58 und Zeile 59 angeben?

Nein. Die Kalendertage aus Zeile 59 dürfen nicht in Zeile 58 enthalten sein. Die Angaben sind getrennt zu erfassen.

Kann ich die Tagespauschale nutzen, wenn ich ein häusliches Arbeitszimmer absetze?

Nein, für Zeiträume, in denen du Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ansetzt, ist die Tagespauschale nicht zulässig. ELSTER weist auf diesen Ausschluss hin.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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