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Anlage N 2025 · Zeile 33

Anlage N Zeile 33: Entfernungskilometer mit ÖPNV, Motorrad, Fahrrad oder zu Fuß

Trage hier die Zahl der Entfernungskilometer ein, die du an den Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad oder Ähnlichem, als Fußgänger oder als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt hast.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
davon mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad oder Ähnlichem, als Fußgänger und / oder als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegtWerbungskosten › Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet– Zahl ohne Nachkommastellen

Was gehört in Zeile 33?

Die Zeile 33 ist Teil der Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie erfasst die Entfernungskilometer, die du an den Tagen, an denen du die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hast, mit anderen Verkehrsmitteln als dem eigenen oder überlassenen Pkw oder der Sammelbeförderung des Arbeitgebers zurückgelegt hast.

Dazu zählen öffentliche Verkehrsmittel, Motorrad, Fahrrad oder Ähnliches, aber auch Wege als Fußgänger oder als Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft.

Die Angabe ist eine Zahl ohne Nachkommastellen. Sie bezieht sich auf die einfache Entfernung, also nicht auf Hin- und Rückfahrt zusammen.

So füllst du die Zeile aus

Ermittle für jeden Arbeitstag, den du in Zeile 29 eingetragen hast, mit welchem Verkehrsmittel du unterwegs warst. Wenn du an einem Tag verschiedene Verkehrsmittel genutzt hast, verteile die Entfernungskilometer entsprechend auf die Zeilen 31, 32 und 33.

Die Summe der in den Zeilen 31, 32 und 33 eingetragenen Kilometer darf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht überschreiten. Diese einfache Entfernung trägst du in Zeile 30 ein.

Wenn du öffentliche Verkehrsmittel benutzt hast, kannst du in Zeile 34 zusätzlich die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob die Entfernungspauschale oder deine tatsächlichen Kosten günstiger sind.

  • Zähle nur Kilometer, die du an Tagen mit Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte zurückgelegt hast.
  • Trage die einfache Entfernung ein, nicht die Summe aus Hin- und Rückfahrt.
  • Runde die einfache Entfernung in Zeile 30 auf volle Kilometer ab.
  • Bei mehreren Verkehrsmitteln an einem Tag: aufteilen auf die passenden Zeilen.

Häufige Fehler

Ein Fehler entsteht, wenn die Summe der in Zeile 31, 32 und 33 angegebenen Kilometer größer ist als die einfache Entfernung in Zeile 30. Prüfe deine Einträge daher auf Plausibilität.

Ein weiterer Fehler tritt auf, wenn du Kilometer in Zeile 31, 32 oder 33 einträgst, aber die einfache Entfernung in Zeile 30 fehlt. Trage in diesem Fall immer auch die einfache Entfernung ein.

Verwechsle nicht die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel mit den Entfernungskilometern. Die Kosten gehören in Zeile 34, die Kilometer in Zeile 33.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 115001Die Summe der mit Pkw und / oder Sammelbeförderung und / oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegten Strecken ist höher als die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet in km (zur ersten Tätigkeitsstätte,).
  • FehlerPrüfregel 120801Bei den Angaben zur Entfernungspauschale wurde eine mit Pkw, Sammelbeförderung oder öffentlichen Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad oder Ähnlichem, als Fußgänger, als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegte Entfernung angegeben, die einfache Entfernung in Kilometern fehlt jedoch.

Zeile 33 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202533
2023–202436
2016–202235

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 33 ein?

Die Anzahl der Entfernungskilometer, die du an den Arbeitstagen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad oder Ähnlichem, als Fußgänger oder als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt hast. Es ist die einfache Entfernung ohne Nachkommastellen.

Muss ich in Zeile 33 auch die Kilometer als Fußgänger eintragen?

Ja, wenn du zu Fuß zur ersten Tätigkeitsstätte gegangen bist, gehören diese Entfernungskilometer in Zeile 33. Die amtliche Bezeichnung nennt ausdrücklich Fußgänger.

Was passiert, wenn ich in Zeile 33 mehr Kilometer angebe als die einfache Entfernung?

Dann meldet ELSTER einen Fehler, weil die Summe der mit Pkw, Sammelbeförderung und anderen Verkehrsmitteln zurückgelegten Strecken nicht höher sein darf als die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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