Anlage N Zeile 18: Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug
Hier trägst du steuerpflichtigen Arbeitslohn ein, von dem kein Steuerabzug vorgenommen wurde und der nicht in der Lohnsteuerbescheinigung steht. Der Betrag gehört in Kennzahl 115.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist (soweit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten)Angaben zum Arbeitslohn › Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug | 115 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 18?
So trägst du den Betrag ein
Werbungskosten dazu
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 100200118Es liegen lediglich Versorgungsbezüge vor, es wurden aber nur Werbungskosten zu aktiven Arbeitsverhältnissen eingetragen. Bitte geben Sie Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen bei den Werbungskosten in Sonderfällen ein.
Zeile 18 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 18 |
| 2017–2024 | 21 |
| 2016 | 20 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N Zeile 18 ein?
Was ist der Unterschied zwischen Zeile 17 und Zeile 18?
Muss ich Zeile 18 ausfüllen, wenn mein Lohn in der Lohnsteuerbescheinigung steht?
Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick
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