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Anlage N 2025 · Zeile 11

Anlage N Zeile 11: Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge aus Nr. 8

Hier trägst du die steuerbegünstigten Versorgungsbezüge ein, die in deinem Bruttoarbeitslohn laut Zeile 5 enthalten sind. Den Betrag findest du in Nummer 8 deiner Lohnsteuerbescheinigung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge laut Nr. 8 der Lohnsteuerbescheinigung (im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 5 enthalten)Angaben zum Arbeitslohn › Versorgungsbezug200 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ, nicht 0 kann per Belegabruf vorausgefüllt sein
Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge laut Nr. 8 der Lohnsteuerbescheinigung (im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 5 enthalten)Angaben zum Arbeitslohn › 4. Versorgungsbezug und weitere230 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ, nicht 0

Den Betrag findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 8d . Mit dem Belegabruf in ELSTER ist er meist schon eingetragen.

Was gehört in Zeile 11?

In Zeile 11 erfasst du die steuerbegünstigten Versorgungsbezüge. Das sind zum Beispiel Beamtenpensionen oder Betriebsrenten, die dein früherer Arbeitgeber direkt zahlt. Für sie gibt es einen Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.

Den Betrag übernimmst du aus Nummer 8 deiner Lohnsteuerbescheinigung. Dieser Betrag ist bereits in deinem Bruttoarbeitslohn in Zeile 5 enthalten. Du trägst ihn hier also zusätzlich ein, damit das Finanzamt den Freibetrag berechnen kann.

Die ersten Versorgungsbezüge trägst du jeweils einzeln ein (Kennzahl 200). Den vierten und alle weiteren Versorgungsbezüge fasst du in einem eigenen Block zusammen (Kennzahl 230).

  • Betrag aus Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung
  • Der Betrag ist in Zeile 5 bereits enthalten
  • Bei mehreren Versorgungsbezügen: passenden Block wählen

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Der Wert kann auch negativ sein. Eine Null ist nicht zulässig.

Die Angaben werden bei Nutzung des Belegabrufs oft schon vorausgefüllt. Prüfe die Werte trotzdem anhand deiner Lohnsteuerbescheinigung.

Hast du nur Versorgungsbezüge und keinen aktiven Arbeitslohn, trägst du sie trotzdem auch als Bruttoarbeitslohn in Zeile 5 ein. Werbungskosten dazu gehören in Zeile 78, nicht zu den allgemeinen Werbungskosten. Sonst gibt ELSTER einen Hinweis.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Versorgungsbezüge angibst, aber keinen Arbeitslohn. Beides gehört zusammen, weil die Versorgungsbezüge im Bruttoarbeitslohn enthalten sind.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du Werbungskosten angibst, die in den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen enthalten sind, aber keine Versorgungsbezüge erklärst.

Auch wenn du das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns oder die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag einträgst, ohne die Versorgungsbezüge anzugeben, meldet ELSTER einen Fehler. Die Zeilen 11, 12 und 13 gehören zusammen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Versorgungsbezug vollständig aus Sterbegeld, Kapitalauszahlungen, Abfindungen oder Nachzahlungen laut Zeile 15 besteht. Die Zeilen 14 bis 16 füllst du nur aus, wenn auf deiner Lohnsteuerbescheinigung dazu etwas steht.

Zusammenhang mit anderen Zeilen

Zeile 11 steht im Zusammenhang mit den Zeilen 12 bis 16. Dort gibst du die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag, das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns, bei unterjähriger Zahlung den ersten und letzten Monat, Sterbegeld und Kapitalauszahlungen sowie Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre an.

Werbungskosten, die zu Versorgungsbezügen gehören, trägst du nicht hier, sondern bei den Werbungskosten in Sonderfällen in Zeile 78 ein. Für Versorgungsbezüge steht dir ein eigener Werbungskosten-Pauschbetrag zu.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100200118Es liegen lediglich Versorgungsbezüge vor, es wurden aber nur Werbungskosten zu aktiven Arbeitsverhältnissen eingetragen. Bitte geben Sie Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen bei den Werbungskosten in Sonderfällen ein.
  • FehlerPrüfregel 520Es wurden Versorgungsbezüge angegeben aber kein Arbeitslohn. Bitte überprüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • FehlerPrüfregel 550Es wurden Werbungskosten angegeben die in den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen enthalten sind, es wurden aber keine steuerbegünstigten Versorgungsbezüge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 562Personell errechneten Versorgungsfreibetrag für den 4. und alle weiteren Versorgungsbezüge angegeben, aber keine steuerbegünstigten Versorgungsbezüge für den 4. und weitere Versorgungsbezüge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 546Beim Versorgungsbezug wurde der erste und / oder der letzte Monat für den Versorgungsbezüge laut Nummer 31 der Lohnsteuerbescheinigung gezahlt wurden angegeben, es fehlt jedoch die Angabe der steuerbegünstigten Versorgungsbezüge.
  • FehlerPrüfregel 310163Beim 4. Versorgungsbezug wurde der erste und / oder der letzte Monat für den Versorgungsbezüge laut Nummer 31 der Lohnsteuerbescheinigung gezahlt wurden angegeben, es fehlt jedoch die Angabe der steuerbegünstigten Versorgungsbezüge.
  • FehlerPrüfregel 310341Es wurde das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, es wurden aber weder steuerbegünstigte Versorgungsbezüge noch ermäßigt zu besteuernde Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre angegeben (Versorgungsbezug,).
  • FehlerPrüfregel 310344Es wurde das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, es wurden aber weder steuerbegünstigte Versorgungsbezüge noch ermäßigt zu besteuernde Versorgungsbezüge für mehrere Jahre angegeben (4. und weitere Versorgungsbezüge,).
  • FehlerPrüfregel 100200010Es wurde die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben. Bitte machen Sie auch Angaben zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und dem maßgeblichen Kalenderjahr des Versorgungsbeginns laut Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung (Versorgungsbezug,).
  • FehlerPrüfregel 310160Beim 4. Versorgungsbezug wurde das in den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen und dem Bruttoarbeitslohn enthaltene Sterbegeld, die Kapitalauszahlungen / Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen laut Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, der Betrag der steuerbegünstigten Versorgungsbezüge wurde jedoch nicht angegeben.

Dazu kommen 2 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 11 ein?

Trage die steuerbegünstigten Versorgungsbezüge aus Nummer 8 deiner Lohnsteuerbescheinigung ein. Der Betrag ist in deinem Bruttoarbeitslohn laut Zeile 5 bereits enthalten.

Wo finde ich die steuerbegünstigten Versorgungsbezüge?

In Nummer 8 deiner Lohnsteuerbescheinigung. Bei Nutzung des Belegabrufs wird der Wert oft vorausgefüllt, du solltest ihn aber prüfen.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, wenn ich nur Versorgungsbezüge angebe?

ELSTER weist darauf hin, dass kein Arbeitslohn angegeben wurde. Die Versorgungsbezüge sind im Bruttoarbeitslohn enthalten, deshalb musst du auch Zeile 5 ausfüllen.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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