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Anlage N 2025 · Zeile 75

Anlage N Zeile 75: Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung

Hier trägst du die Summe der Kürzungen ein, um die sich deine Verpflegungspauschalen für Inlands-Auswärtstätigkeiten verringern, weil du vom Arbeitgeber Mahlzeiten erhalten hast.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung (eigene Zuzahlungen sind ggf. gegenzurechnen)Werbungskosten › Bei einer Auswärtstätigkeit im Inland:473 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 75?

In Zeile 75 trägst du den Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung ein. Der Betrag bezieht sich ausschließlich auf Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit im Inland.

Hast du vom Arbeitgeber oder auf seine Veranlassung eine Mahlzeit erhalten, musst du deine Verpflegungspauschale für den jeweiligen Tag kürzen. Die Kürzung erfolgt unabhängig davon, ob du die Mahlzeit tatsächlich gegessen hast.

Die Kürzungsbeträge für Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeiten im Ausland gehören nicht in diese Zeile. Sie sind bei der gesonderten Ermittlung der Verpflegungsmehraufwendungen für das Ausland zu berücksichtigen.

So füllst du die Zeile aus

Ermittle für jeden Tag, an dem du eine Mahlzeit gestellt bekommen hast, den Kürzungsbetrag. Die Pauschalen betragen für ein Frühstück 5,60 €, für ein Mittagessen 11,20 € und für ein Abendessen 11,20 € (20 % beziehungsweise 40 % von 28 €). Je Kalendertag wird die Verpflegungspauschale höchstens auf 0 € gekürzt.

Hast du für eine gestellte Mahlzeit selbst etwas bezahlt, mindere den Kürzungsbetrag um deine Zuzahlung. Bewahre Belege über eigene Zuzahlungen auf.

Trage die Summe der Kürzungsbeträge in Euro ohne Cent ein. Die Zeile 75 ist nur auszufüllen, wenn du auch Angaben zu Abwesenheitstagen oder An- und Abreisetagen in den Zeilen 72 bis 74 gemacht hast.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du einen Kürzungsbetrag angibst, aber keine Anzahl von Abwesenheitstagen oder An- und Abreisetagen eingetragen hast.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn der Kürzungsbetrag die abziehbaren Pauschbeträge übersteigt, die sich aus deinen Tagesangaben ergeben.

Die Kürzungsbeträge für Auslandsreisen dürfen nicht in Zeile 75 eingetragen werden. Dafür gibt es eine gesonderte Ermittlung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200090Bei den Angaben zu Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit im Inland wurde ein Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung angegeben, jedoch wurden keine Angaben zur Anzahl der Abwesenheitstage oder An- und Abreisetage getätigt.
  • FehlerPrüfregel 100200091Bei den Angaben zu Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit im Inland übersteigt der Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung die abziehbaren Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung, die sich aufgrund der Angaben zu den Abwesenheitstagen und An- und Abreisetagen ergeben.
  • FehlerPrüfregel 100200052Neben dem Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung liegen Eintragungen zu den Pauschbeträgen zu einer Auswärtstätigkeit im Ausland vor. Der Kürzungsbetrag für die Mahlzeitengestellung bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland ist direkt bei der gesonderten Ermittlung der Aufwendungen für die Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen. Die Erklärungsmöglichkeit für die Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung bezieht sich ausschließlich auf inländische Verpflegungsmehraufwendungen.

Zeile 75 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202575
2023–202478
2020–202270
2016–201955

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 75 ein?

Die Summe der Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeiten im Inland. Der Betrag mindert deine Verpflegungspauschalen.

Muss ich den Kürzungsbetrag auch angeben, wenn ich die Mahlzeit nicht gegessen habe?

Ja. Die Kürzung ist unabhängig davon, ob du die Mahlzeit tatsächlich gegessen hast.

Was passiert, wenn ich den Kürzungsbetrag für Auslandsreisen in Zeile 75 eintrage?

Das ist nicht vorgesehen. Zeile 75 gilt nur für Inlandstage. Kürzungen für Auslandstage berücksichtigst du direkt in der Aufstellung für das Ausland. Trägst du in Zeile 75 einen Betrag ein, ohne dass in den Zeilen 72 bis 74 Tage stehen, meldet ELSTER einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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