Anlage N Zeile 19: Steuerfreie Aufwandsentschädigungen als Arbeitnehmer
Hier trägst du steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen ein, die nicht schon in der Lohnsteuerbescheinigung stehen. Gib die Tätigkeit und den Betrag gemeinsam an.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| aus der Tätigkeit alsAngaben zum Arbeitslohn › Steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen | – | Text |
| BetragAngaben zum Arbeitslohn › Steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen | 118 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 19?
Freibeträge und übersteigender Betrag
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 1231Bei der steuerfrei erhaltenen Aufwandsentschädigung / den Einnahmen müssen die Tätigkeit und der Betrag der Aufwandsentschädigung gemeinsam angegeben werden.
Zeile 19 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 19 |
| 2023–2024 | 22 |
| 2017–2022 | 27 |
| 2016 | 26 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N Zeile 19 ein?
Muss ich die Tätigkeit angeben?
Was mache ich, wenn die Aufwandsentschädigung den Freibetrag übersteigt?
Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.