Zum Inhalt springen
Anlage N 2025 · Zeile 19

Anlage N Zeile 19: Steuerfreie Aufwandsentschädigungen als Arbeitnehmer

Hier trägst du steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen ein, die nicht schon in der Lohnsteuerbescheinigung stehen. Gib die Tätigkeit und den Betrag gemeinsam an.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
aus der Tätigkeit alsAngaben zum Arbeitslohn › Steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen– Text
BetragAngaben zum Arbeitslohn › Steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen118 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 19?

In Zeile 19 erfasst du steuerfreie Aufwandsentschädigungen und Einnahmen, die dir als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zugeflossen sind. Typische Fälle sind Zahlungen aus öffentlichen Kassen, für eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit, für Ausbildung, Erziehung oder Betreuung, für eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit, für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder für eine sonstige nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich.

Die Eintragung ist nur nötig, wenn der Betrag nicht bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde und nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten ist. Zu jeder Aufwandsentschädigung gehören zwei Angaben: die Tätigkeit als Text und der Betrag in Euro ohne Cent. Beides musst du gemeinsam ausfüllen, sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Freibeträge und übersteigender Betrag

Für diese Tätigkeiten gibt es gesetzliche Freibeträge: den Übungsleiterfreibetrag und die Ehrenamtspauschale. Übersteigen die steuerfrei erhaltenen Zahlungen diese Freibeträge, trägst du in Zeile 19 nur den tatsächlich steuerfreien Teil ein. Der darüber hinausgehende Betrag ist steuerpflichtig. Wurde davon keine Lohnsteuer einbehalten, gehört er in Zeile 18.

Ausgaben, die mit dieser Tätigkeit zusammenhängen, kannst du nur als Werbungskosten abziehen, soweit sie die steuerfreien Einnahmen übersteigen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 1231Bei der steuerfrei erhaltenen Aufwandsentschädigung / den Einnahmen müssen die Tätigkeit und der Betrag der Aufwandsentschädigung gemeinsam angegeben werden.

Zeile 19 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202519
2023–202422
2017–202227
201626

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 19 ein?

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen, die du als Arbeitnehmer erhalten hast und die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung stehen. Gib die Tätigkeit und den steuerfreien Betrag an.

Muss ich die Tätigkeit angeben?

Ja. Tätigkeit und Betrag müssen gemeinsam angegeben werden, sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Was mache ich, wenn die Aufwandsentschädigung den Freibetrag übersteigt?

Dann trägst du in Zeile 19 nur den steuerfreien Teil ein. Der übersteigende Betrag ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Wurde davon keine Lohnsteuer einbehalten, gehört er in Zeile 18.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.