Anlage N Zeile 64: Summe der weiteren Werbungskosten
Hier trägst du die Summe der weiteren Werbungskosten ein, die du in den Zeilen 61 und 62 der Anlage N einzeln aufgeführt hast. Die Zahl ergibt sich aus diesen Einzelbeträgen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Summe der weiteren WerbungskostenWerbungskosten › Summe | 380 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 64?
So füllst du die Zeile aus
Einzelbeträge in den Zeilen 61 und 62 eintragen Summe daraus bilden und in Zeile 64 eintragen Summe und Einzelbeträge müssen zusammenpassen
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100200112Es wurden Angaben zur Summe der weiteren Werbungskosten gemacht, jedoch nicht zu den Einzelbeträgen.
- FehlerPrüfregel 100200001Es wurden Einzelbeträge zu den weiteren Werbungskosten angegeben, die Summe der weiteren Werbungskosten wurde jedoch nicht erklärt.
- FehlerPrüfregel 100200002Die angegebene Summe der weiteren Werbungskosten stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelbeträgen überein.
Zeile 64 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 64 |
| 2023–2024 | 67 |
| 2021–2022 | 49 |
| 2016–2020 | 48 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N Zeile 64 ein?
Muss ich die Einzelbeträge angeben?
Was passiert, wenn die Summe nicht stimmt?
Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.