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Anlage N 2025 · Zeile 28

Anlage N Zeile 28: Arbeitstage je Woche und Behinderungsgrad

Hier trägst du ein, an wie vielen Tagen pro Woche du deine erste Tätigkeitsstätte aufsuchst. Das Ankreuzfeld gilt nur für Menschen mit Behinderung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Arbeitstage je WocheWerbungskosten › Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet– Text
Urlaubs-, Krankheits-, Heimarbeits- und DienstreisetageWerbungskosten › Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet– Zahl ohne Nachkommastellen, höchstens 366
Behinderungsgrad mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen „G“Werbungskosten › Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet115 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 28?

In Zeile 28 machst du Angaben zu deinen Arbeitstagen pro Woche und – falls zutreffend – zu einer Behinderung. Die Zeile steht im Abschnitt „Werbungskosten“ und gehört zum Block „Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet“.

Die Zeile enthält drei Felder: „Arbeitstage je Woche“, „Urlaubs-, Krankheits-, Heimarbeits- und Dienstreisetage“ sowie das Ankreuzfeld „Behinderungsgrad mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen G“ mit der Kennzahl 115.

So füllst du die Zeile aus

Bei „Arbeitstage je Woche“ gibst du als Text an, an wie vielen Tagen pro Woche du normalerweise zu deiner ersten Tätigkeitsstätte fährst.

Bei „Urlaubs-, Krankheits-, Heimarbeits- und Dienstreisetage“ trägst du die Zahl der Tage ein, an denen du wegen Urlaub, Krankheit, Heimarbeit oder Dienstreisen nicht zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren bist. Die Zahl darf höchstens 366 betragen.

Das Ankreuzfeld setzt du nur, wenn bei dir ein Behinderungsgrad von mindestens 70 vorliegt oder ein Behinderungsgrad von mindestens 50 zusammen mit dem Merkzeichen G. Dann setzt du „1 = Ja“.

  • Arbeitstage je Woche: Text, z. B. „5“
  • Urlaubs-, Krankheits-, Heimarbeits- und Dienstreisetage: Zahl ohne Nachkommastellen, höchstens 366
  • Behinderungsgrad mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen G: Ankreuzfeld (1 = Ja)

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erklärst, aber die Angaben „aufgesucht an Tagen“ und „einfache Entfernung in km“ fehlen. Diese Angaben machst du in den Zeilen 29 und 30.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du die einfache Entfernung und die Anzahl der Tage nicht gemeinsam angibst. Beide Angaben gehören zusammen.

Das Ankreuzfeld in Zeile 28 ist nicht mit dem Behinderten-Pauschbetrag zu verwechseln. Es geht hier nur um die Frage, ob du wegen deiner Behinderung die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen kannst.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 122601Bei den Angaben zur Entfernungspauschale wurden Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erklärt, hierzu sind die Angaben "aufgesucht an Tagen" und "einfache Entfernung in km" erforderlich.
  • FehlerPrüfregel 111301Bitte geben Sie bei den Angaben zur Entfernungspauschale die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet und an wie vielen Tagen das Ziel des Weges aufgesucht wurde gemeinsam an.
  • FehlerPrüfregel 122401Es wurden Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erklärt, es wurde jedoch keine Aussage zur Anzahl der Tage an denen die erste Tätigkeitsstätte / der Sammelpunkt / das weiträumige Tätigkeitsgebiet aufgesucht wurde vorgenommen.

Zeile 28 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202528
2016–202431

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 28 ein?

Du trägst ein, an wie vielen Tagen pro Woche du normalerweise zu deiner ersten Tätigkeitsstätte fährst. Außerdem gibst du die Zahl der Urlaubs-, Krankheits-, Heimarbeits- und Dienstreisetage an. Wenn du einen Behinderungsgrad von mindestens 70 oder mindestens 50 mit Merkzeichen G hast, setzt du das Ankreuzfeld.

Was bedeutet das Ankreuzfeld in Zeile 28?

Mit dem Ankreuzfeld zeigst du, dass bei dir ein Behinderungsgrad von mindestens 70 oder von mindestens 50 zusammen mit dem Merkzeichen G vorliegt. Dann kannst du statt der Entfernungspauschale deine tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen.

Warum meldet ELSTER einen Fehler bei den öffentlichen Verkehrsmitteln?

Wenn du Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erklärst, braucht ELSTER zusätzlich die Angabe, an wie vielen Tagen du deine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hast, und die einfache Entfernung in Kilometern. Diese Angaben machst du in den Zeilen 29 und 30.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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