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Anlage N 2025 · Zeile 67

Anlage N Zeile 67: Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeit

Trage hier die Kosten für Übernachtungen ein, die dir durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstanden sind. Die Beträge stammen aus deinen Belegen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Übernachtungskosten– Text
BetragWerbungskosten › Übernachtungskosten– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 67?

In Zeile 67 stehen die Übernachtungskosten, die dir bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstanden sind. Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn du vorübergehend außerhalb deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte tätig bist.

Die Zeile gehört zum Block Übernachtungskosten innerhalb der Reisekosten. Die Reisekosten sind in Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Mehraufwendungen für Verpflegung eingeteilt. Die Übernachtungskosten stehen zwischen den Fahrtkosten und den Reisenebenkosten.

  • Fahrtkosten: Zeile 66
  • Übernachtungskosten: Zeile 67
  • Reisenebenkosten: Zeile 68
  • Gesamtsumme der Reisekosten: Zeile 69

So füllst du die Zeile aus

Trage die Art der Übernachtungskosten als Text ein und den Betrag in Euro ohne Cent. Beide Angaben musst du gemeinsam machen.

Die Summe der Reisekosten in Zeile 69 muss mit der Summe der Einzelbeträge übereinstimmen.

Das Finanzamt erkennt die tatsächlich entstandenen Übernachtungskosten an. Bei ein und derselben Tätigkeitsstätte im Inland gilt das für höchstens 48 Monate, danach bis zu 1.000 € im Monat.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du die Art der Übernachtungskosten und die Höhe der Aufwendungen nicht gemeinsam angibst.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du Einzelbeträge erklärst, aber die Summe nicht angibst, oder umgekehrt. Auch eine Summe, die nicht zu den Einzelbeträgen passt, wird beanstandet.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200119Die Art der Übernachtungskosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten und die Höhe der Aufwendungen müssen jeweils gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 100200076Es wurden Einzelbeträge zu den Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten erklärt, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel 100200113Bei den Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten wurde die Summe der Aufwendungen angegeben, es wurden aber keine einzelnen Aufwendungen erklärt.
  • FehlerPrüfregel 100200077Die angegebene Summe der Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe aus den erklärten Einzelbeträgen überein.

Zeile 67 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202567
2023–202470
2020–202263

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 67 ein?

Die Übernachtungskosten einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit. Du gibst die Art der Übernachtung als Text und den Betrag in Euro ohne Cent an.

Muss ich Übernachtungskosten einzeln nachweisen?

Du erklärst die einzelnen Aufwendungen und die Summe. Die Summe muss rechnerisch zu den Einzelbeträgen passen.

In welcher Zeile standen die Übernachtungskosten früher?

2020 bis 2022 in Zeile 63, 2023 und 2024 in Zeile 70.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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