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Anlage N 2025 · Zeile 27

Anlage N Zeile 27: Ziel des Weges zur ersten Tätigkeitsstätte

Hier gibst du an, ob der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte oder zu einem Sammelpunkt bzw. weiträumigen Tätigkeitsgebiet führt. Dazu gehören Adresse und Zeitraum.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Ziel des WegesWerbungskosten › Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet– Auswahl
  • 1 = erste Tätigkeitsstätte
  • 2 = Sammelpunkt / weiträumiges Tätigkeitsgebiet
PLZ, Ort und StraßeWerbungskosten › Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet– Text
vom - bisWerbungskosten › Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet– Zeitraum (TT.MM.–TT.MM.)

Was gehört in Zeile 27?

In Zeile 27 trägst du das Ziel deiner Wege ein. Du wählst aus, ob du zur ersten Tätigkeitsstätte fährst oder zu einem Sammelpunkt bzw. einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet.

Zusätzlich gibst du die Adresse des Ziels an: Postleitzahl, Ort und Straße. Außerdem trägst du den Zeitraum ein, in dem du dieses Ziel aufgesucht hast.

  • 1 = erste Tätigkeitsstätte
  • 2 = Sammelpunkt / weiträumiges Tätigkeitsgebiet

So füllst du die Zeile aus

Wähle zuerst das Ziel des Weges aus. Trage dann die vollständige Adresse ein. Ergänze den Zeitraum, in dem du dieses Ziel regelmäßig angefahren bist.

Die Angaben in Zeile 27 gehören zum Block der Entfernungspauschale. In den folgenden Zeilen 28 bis 34 machst du Angaben zu Arbeitstagen, Entfernung und Verkehrsmitteln.

Wenn du mehrere Ziele hattest, fülle für jedes Ziel einen eigenen Abschnitt aus.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn bei den Angaben zur Entfernungspauschale das Ziel des Weges oder die Adresse fehlt.

Ein weiterer Fehler tritt auf, wenn Ziel und Adresse eingetragen sind, aber die Anzahl der aufgesuchten Tage fehlt. Diese Anzahl trägst du in Zeile 29 ein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200126Bei den Angaben zur Entfernungspauschale fehlt die Angabe zum Ziel des Weges und / oder zu PLZ, Ort und Straße.
  • FehlerPrüfregel 111101Bei den Angaben zur Entfernungspauschale wurde das Ziel des Weges und / oder PLZ, Ort und Straße eingetragen, es fehlt jedoch die Angabe, an wie vielen Tagen die erste Tätigkeitsstätte / der Sammelpunkt / das weiträumige Tätigkeitsgebiet aufgesucht wurde.

Zeile 27 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202527
2023–202430
2016–202231

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N Zeile 27 ein?

Du wählst aus, ob der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte oder zu einem Sammelpunkt bzw. weiträumigen Tätigkeitsgebiet führt. Außerdem trägst du die Adresse und den Zeitraum ein.

Was bedeutet Ziel des Weges in Zeile 27?

Damit ist gemeint, ob du direkt zur ersten Tätigkeitsstätte fährst oder ob du einen Sammelpunkt oder ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet aufsuchst.

Muss ich den Zeitraum in Zeile 27 angeben?

Der Vordruck sieht für jeden Weg einen Zeitraum (vom bis) vor. Er ist vor allem wichtig, wenn du das Ziel nur in einem Teil des Jahres aufgesucht hast, etwa bei einem Arbeitsplatzwechsel. Dann machst du die Angaben für den weiteren Weg in einem weiteren Abschnitt der Entfernungspauschale.

Alle Zeilen der Anlage N 2025 im Überblick

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