| Laufende Erträge (Zeilen 4 bis 13) | Hier stehen Ausschüttungen aus Investmentanteilen, bei denen keine inländische Stelle Steuer einbehalten hat. Das betrifft vor allem Fonds, die du im Ausland verwahrst. Die Beträge trägst du in voller Höhe ein, also vor der Teilfreistellung. | Bei inländischen Banken steckt die Teilfreistellung bereits in der Steuerbescheinigung. Bei Auslandsdepots trägst du Bruttowerte ein, die Teilfreistellung rechnet das Finanzamt. |
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| Veräußerungsgewinne (Zeilen 14 bis 28) | Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Investmentanteilen ohne inländischen Steuerabzug gehören in diesen Block. Das Formular trennt nach Aktien-, Misch-, Immobilien- und Auslandsimmobilienfonds. Die Fondsart entscheidet über den steuerfreien Anteil. | Trage auch hier die vollen Beträge ein. Die Teilfreistellung rechnet das Finanzamt anschließend maschinell aus. |
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| Zwischengewinne (Zeile 29) | Diese Zeile betrifft Zwischengewinne aus einer früheren Rechtslage. Sie kommt nur bei Fonds vor, die noch nach altem Recht abgerechnet wurden. Heutige Fonds lösen hier in der Regel keinen Eintrag aus. | Wenn du unsicher bist, ob ein Zwischengewinn vorliegt, frage bei deiner depotführenden Bank nach. |
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| Vorabpauschale (Zeilen 30 bis 45) | Die Vorabpauschale fällt bei thesaurierenden Fonds einmal im Jahr an, auch ohne Ausschüttung. In diesem Berechnungsschema ermittelst du sie für jeden Fonds einzeln. Grundlage sind der Fondswert zu Jahresbeginn und der Basiszins. In der Erklärung 2025 steht die Vorabpauschale für 2024, die Anfang 2025 als zugeflossen gilt. | Liegt dir eine Aufstellung deiner ausländischen Bank vor, kannst du die fertigen Werte übernehmen und musst nicht selbst rechnen. |
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| Veräußerungsgewinn berechnen (Zeilen 46 bis 56) | Hier rechnest du je Fonds: Verkaufserlös abzüglich Anschaffungskosten, Verkaufskosten und der während der Haltedauer angesetzten Vorabpauschalen. Diese Einzelwerte überträgst du anschließend in die Zeilen 14 bis 28. Die Zwischensummen bildest du getrennt für jede Fondsart. | Sortiere deine Käufe nach Tranchen. So erkennst du, welche Anteile du wann zu welchem Preis erworben hast. |
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| Fondsart und Teilfreistellung | Die Teilfreistellung ist der steuerfreie Anteil deiner Erträge. Sie hängt von der Fondsart ab: Bei Aktienfonds sind es 30 %, bei Mischfonds 15 %, bei Immobilienfonds 60 % und bei Auslands-Immobilienfonds 80 %. Diese Sätze gelten für Privatanleger. | Achte auf die richtige Einordnung des Fonds. Eine falsche Fondsart führt schnell zu einem falschen steuerfreien Anteil. |
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| Werte und Belege beschaffen | Inländische Banken bescheinigen die nötigen Angaben. Bei ausländischen Depots fehlen diese Werte oft, dann musst du sie selbst ermitteln. Suche dazu die ISIN des Fonds heraus und besorge dir Kurse zu Jahresbeginn und Jahresende, Ausschüttungen und Fondsart bei der Fondsgesellschaft. | Sammle Kauf- und Verkaufsbelege aller Anteile. Sie sind später der Nachweis für Anschaffungskosten und Haltedauer. |
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| Alt-Anteile und Bestandsschutz | Anteile, die vor 2018 gekauft wurden, gelten steuerlich als zum Jahreswechsel neu angeschafft. Versteuert wird der Gewinn aber erst beim tatsächlichen Verkauf. Für Gewinne aus vor 2009 gekauften Anteilen gibt es einen Freibetrag von 100.000 € pro Anleger. | Den verbleibenden Freibetrag stellt das Finanzamt gesondert fest. Liegt eine solche Feststellung vor, kreuzt du das zusätzlich in der Anlage Sonstiges an. |
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| Mehrere Anlagen KAP-INV | Reicht eine Anlage für alle Fonds nicht aus, füllst du weitere Exemplare aus. Übertrage die Summen jeder Fondsart in die erste Anlage KAP-INV. So bleibt für das Finanzamt erkennbar, wie sich die Gesamtbeträge zusammensetzen. | Nummeriere die weiteren Anlagen durch und nenne auf einem Beiblatt kurz, welcher Fonds auf welchem Blatt steht. |
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