Zum Inhalt springen
Formular erklärt

Anlage KAP-INV: Investmenterträge ohne inländischen Steuerabzug

Anlage KAP-INV Schritt für Schritt erklärt: laufende Erträge, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne richtig eintragen.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Mit der Anlage KAP-INV erklärst du Investmenterträge, die keinem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Sie ergänzt die Anlage KAP und betrifft vor allem Fondsanteile in Depots bei ausländischen Banken. Ohne diese Anlage bleiben solche Erträge unversteuert.

Wer muss es ausfüllen?

Die Anlage gibst du ab, wenn du Anteile an Investmentfonds hältst und keine inländische Bank Steuern einbehalten hat. Typisch ist das für Fonds in Auslandsdepots. Erträge mit inländischem Steuerabzug trägst du dagegen in der Anlage KAP ein.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Laufende Erträge (Zeilen 4 bis 13)Hier stehen Ausschüttungen aus Investmentanteilen, bei denen keine inländische Stelle Steuer einbehalten hat. Das betrifft vor allem Fonds, die du im Ausland verwahrst. Die Beträge trägst du in voller Höhe ein, also vor der Teilfreistellung.Bei inländischen Banken steckt die Teilfreistellung bereits in der Steuerbescheinigung. Bei Auslandsdepots trägst du Bruttowerte ein, die Teilfreistellung rechnet das Finanzamt.
Veräußerungsgewinne (Zeilen 14 bis 28)Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Investmentanteilen ohne inländischen Steuerabzug gehören in diesen Block. Das Formular trennt nach Aktien-, Misch-, Immobilien- und Auslandsimmobilienfonds. Die Fondsart entscheidet über den steuerfreien Anteil.Trage auch hier die vollen Beträge ein. Die Teilfreistellung rechnet das Finanzamt anschließend maschinell aus.
Zwischengewinne (Zeile 29)Diese Zeile betrifft Zwischengewinne aus einer früheren Rechtslage. Sie kommt nur bei Fonds vor, die noch nach altem Recht abgerechnet wurden. Heutige Fonds lösen hier in der Regel keinen Eintrag aus.Wenn du unsicher bist, ob ein Zwischengewinn vorliegt, frage bei deiner depotführenden Bank nach.
Vorabpauschale (Zeilen 30 bis 45)Die Vorabpauschale fällt bei thesaurierenden Fonds einmal im Jahr an, auch ohne Ausschüttung. In diesem Berechnungsschema ermittelst du sie für jeden Fonds einzeln. Grundlage sind der Fondswert zu Jahresbeginn und der Basiszins. In der Erklärung 2025 steht die Vorabpauschale für 2024, die Anfang 2025 als zugeflossen gilt.Liegt dir eine Aufstellung deiner ausländischen Bank vor, kannst du die fertigen Werte übernehmen und musst nicht selbst rechnen.
Veräußerungsgewinn berechnen (Zeilen 46 bis 56)Hier rechnest du je Fonds: Verkaufserlös abzüglich Anschaffungskosten, Verkaufskosten und der während der Haltedauer angesetzten Vorabpauschalen. Diese Einzelwerte überträgst du anschließend in die Zeilen 14 bis 28. Die Zwischensummen bildest du getrennt für jede Fondsart.Sortiere deine Käufe nach Tranchen. So erkennst du, welche Anteile du wann zu welchem Preis erworben hast.
Fondsart und TeilfreistellungDie Teilfreistellung ist der steuerfreie Anteil deiner Erträge. Sie hängt von der Fondsart ab: Bei Aktienfonds sind es 30 %, bei Mischfonds 15 %, bei Immobilienfonds 60 % und bei Auslands-Immobilienfonds 80 %. Diese Sätze gelten für Privatanleger.Achte auf die richtige Einordnung des Fonds. Eine falsche Fondsart führt schnell zu einem falschen steuerfreien Anteil.
Werte und Belege beschaffenInländische Banken bescheinigen die nötigen Angaben. Bei ausländischen Depots fehlen diese Werte oft, dann musst du sie selbst ermitteln. Suche dazu die ISIN des Fonds heraus und besorge dir Kurse zu Jahresbeginn und Jahresende, Ausschüttungen und Fondsart bei der Fondsgesellschaft.Sammle Kauf- und Verkaufsbelege aller Anteile. Sie sind später der Nachweis für Anschaffungskosten und Haltedauer.
Alt-Anteile und BestandsschutzAnteile, die vor 2018 gekauft wurden, gelten steuerlich als zum Jahreswechsel neu angeschafft. Versteuert wird der Gewinn aber erst beim tatsächlichen Verkauf. Für Gewinne aus vor 2009 gekauften Anteilen gibt es einen Freibetrag von 100.000 € pro Anleger.Den verbleibenden Freibetrag stellt das Finanzamt gesondert fest. Liegt eine solche Feststellung vor, kreuzt du das zusätzlich in der Anlage Sonstiges an.
Mehrere Anlagen KAP-INVReicht eine Anlage für alle Fonds nicht aus, füllst du weitere Exemplare aus. Übertrage die Summen jeder Fondsart in die erste Anlage KAP-INV. So bleibt für das Finanzamt erkennbar, wie sich die Gesamtbeträge zusammensetzen.Nummeriere die weiteren Anlagen durch und nenne auf einem Beiblatt kurz, welcher Fonds auf welchem Blatt steht.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 53 Zeilen. Zu 47 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG (einschließlich des ausländischen Steuerabzugs auf den Kapitalertrag) aus
4 Aktienfonds i. S. d. § 2 Abs. 6 InvStG (vor Teilfreistellung) 310
5 Mischfonds i. S. d. § 2 Abs. 7 InvStG (vor Teilfreistellung) 311
6 Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG (vor Teilfreistellung und ohne Beträge laut Zeile 7) 312
7 Auslands-Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 2 InvStG (vor Teilfreistellung) 313
8 sonstigen Investmentfonds 314
Vorabpauschalen nach § 18 InvStG aus
9Aktienfonds i. S. d. § 2 Abs. 6 InvStG (vor Teilfreistellung)320
10Mischfonds i. S. d. § 2 Abs. 7 InvStG (vor Teilfreistellung)321
11Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG (vor Teilfreistellung und ohne Beträge laut Zeile 12)322
12Auslands-Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 2 InvStG (vor Teilfreistellung)323
13sonstigen Investmentfonds324
Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen)
14Aktienfonds i. S. d. § 2 Abs. 6 InvStG (vor Teilfreistellung)330
15In Zeile 14 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (vor Teilfreistellung)331
16Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 InvStG (nicht in Zeile 14 enthalten)332
17Mischfonds i. S. d. § 2 Abs. 7 InvStG (vor Teilfreistellung)340
18In Zeile 17 enthalte Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (vor Teilfreistellung)341
19Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 InvStG (nicht in Zeile 17 enthalten)342
20Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG (vor Teilfreistellung und ohne Beträge laut Zeile 23)350
21In Zeile 20 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (vor Teilfreistellung)351
22Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 InvStG (nicht in Zeile 20 enthalten)352
23Auslands-Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 2 InvStG (vor Teilfreistellung)360
24In Zeile 23 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (vor Teilfreistellung)361
25Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 InvStG (nicht in Zeile 23 enthalten)362
26Sonstige Investmentfonds370
27In Zeile 26 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG371
28Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 InvStG (nicht in Zeile 26 enthalten)372
Zwischengewinne nach dem Investmentsteuergesetz 2004
29 Bei Veräußerung von vor dem 1.1.2018 angeschafften Investmentanteilen: Zwischengewinne aus fiktiven Veräußerungen zum 31.12.2017 nach § 56 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 InvStG 380
Allgemeine Angaben zum Investmentfonds
30ISIN
31Fondsbezeichnung
32Art des Investmentfonds
Ermittlung des Basisertrags
33Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahres 2024
34Basisertrag (Zeile 33 × 1,603 %)
Mehrbetrag je Investmentanteil nach § 18 Abs. 1 Satz 3 InvStG
35Letzter Rücknahmepreis 2024
36abzüglich erster Rücknahmepreis 2024 (laut Zeile 33)
37zuzüglich Ausschüttungen 2024
38Mehrbetrag
Ermittlung der Vorabpauschale je Investmentanteil
39Niedrigerer Wert aus Zeile 34 (Basisertrag) oder Zeile 38 (Mehrbetrag) (wenn Wert negativ, in Zeile 43 „0“ eintragen)
40abzüglich Ausschüttungen 2024
41Zwischenergebnis Zeile 39 abzüglich Zeile 40 (wenn Wert negativ, in Zeile 43 „0“ eintragen)
42bei unterjährigem Erwerb im Jahr 2024: Kürzung Wert laut Zeile 41 um 1/12 für jeden vollen Monat vor Erwerb
43Zwischenergebnis (Zeile 41 abzüglich Zeile 42)
Ermittlung der Vorabpauschale für den Investmentfonds
44Anzahl der Anteile (mit Nachkommastellen)
45Vorabpauschale (Zeile 43 x Zeile 44)
Investmentfonds
46ISIN (Internationale Wertpapiernummer)
47Fondsbezeichnung
48Art des Investmentfonds
49Anzahl der veräußerten Anteile (mit Nachkommastellen)
50Veräußerungspreis
51abzüglich Anschaffungskosten (bei Anschaffung vor dem 1.1.2018: fiktive Anschaffungskosten i. S. d. § 56 Abs. 2 InvStG)
52abzüglich Veräußerungskosten
53abzüglich während Besitzzeit angesetzter Vorabpauschalen (vor Teilfreistellung)
54Veräußerungsgewinn / -verlust (Zeile 50 abzüglich Zeile 51 bis 53)
Veräußerung von vor dem 1.1.2018 angeschafften Investmentanteilen
55bei Anschaffung vor dem 1.1.2009: Wert laut Zeile 54
56bei Anschaffung nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2018: fiktiver Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Einkommensteuererklärung 2025.

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.