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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 52

Anlage KAP-INV Zeile 52: Veräußerungskosten beim Verkauf von Investmentanteilen

Hier trägst du die Kosten ein, die unmittelbar durch den Verkauf der Investmentanteile entstanden sind. Der Betrag mindert den Veräußerungsgewinn.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
abzüglich VeräußerungskostenErmittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu den Zeilen 14 bis 28 › Investmentfonds– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 52?

In Zeile 52 trägst du die Veräußerungskosten ein, die dir beim Verkauf der Investmentanteile entstanden sind. Das sind Kosten, die unmittelbar durch den Verkauf veranlasst sind, zum Beispiel Transaktionsgebühren oder Provisionen.

Laufende Verwahrkosten wie Depotgebühren gehören nicht hierher. Sie fallen für das Halten der Anteile an und nicht für den Verkauf.

Der Betrag wird zusammen mit den Anschaffungskosten und den angesetzten Vorabpauschalen vom Veräußerungspreis in Zeile 50 abgezogen und mindert so den Veräußerungsgewinn in Zeile 54.

So füllst du die Zeile aus

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu den Zeilen 14 bis 28“. Sie betrifft Anteile, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Angaben ab Zeile 46 machst du für jeden Fonds in einer eigenen Spalte. Reichen die Spalten nicht aus, gibst du weitere Anlagen KAP-INV ab.

Die Veräußerungskosten gibst du in voller Höhe an. Eine Teilfreistellung nimmt das Finanzamt selbst vor.

  • Zeile 50: Veräußerungspreis
  • Zeile 51: abzüglich Anschaffungskosten
  • Zeile 53: abzüglich während der Besitzzeit angesetzter Vorabpauschalen
  • Zeile 54: Veräußerungsgewinn oder -verlust

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, Depotgebühren oder andere laufende Kosten als Veräußerungskosten einzutragen. Diese Kosten sind keine Veräußerungskosten.

ELSTER prüft, ob der Veräußerungsgewinn oder -verlust dem Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungskosten, Veräußerungskosten und angesetzter Vorabpauschalen entspricht. Rechnest du falsch, meldet das Programm einen Fehler.

Gibst du Veräußerungskosten an, ohne den Veräußerungspreis einzutragen, meldet ELSTER ebenfalls einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940024Bei der Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurden Veräußerungskosten angegeben, es fehlt jedoch die Angabe des Veräußerungspreises (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940025Bei den Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, entspricht der Veräußerungsgewinn/-verlust nicht dem Veräußerungspreis abzüglich der Anschaffungskosten, der Veräußerungskosten und der während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen (vor Teilfreistellung) (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).

Zeile 52 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202552
2019–202253
201837

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 52 ein?

Die Kosten, die unmittelbar durch den Verkauf der Investmentanteile entstanden sind, zum Beispiel Transaktionsgebühren oder Provisionen. Der Betrag mindert den Veräußerungsgewinn.

Gehören Depotgebühren in Zeile 52?

Nein. Depotgebühren sind laufende Verwahrkosten und keine Veräußerungskosten. In Zeile 52 trägst du nur Kosten ein, die durch den Verkauf selbst anfallen.

Warum meldet ELSTER einen Fehler bei Zeile 52?

Das passiert zum Beispiel, wenn du Veräußerungskosten angibst, aber den Veräußerungspreis in Zeile 50 nicht eingetragen hast. Auch ein falsch berechneter Veräußerungsgewinn oder -verlust führt zu einer Fehlermeldung.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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