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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 47

Anlage KAP-INV Zeile 47: Fondsbezeichnung bei Veräußerung von Investmentanteilen

Trage hier den Namen des Investmentfonds ein, dessen Anteile du veräußert hast. Die Zeile gehört zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns auf Seite 3 der Anlage KAP-INV.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
FondsbezeichnungErmittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu den Zeilen 14 bis 28 › Investmentfonds– Text

Was gehört in Zeile 47?

In Zeile 47 trägst du die Fondsbezeichnung des Investmentfonds ein, dessen Anteile du veräußert hast. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu den Zeilen 14 bis 28“.

Diesen Abschnitt füllst du aus, wenn die Veräußerung nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen hat und du den Gewinn oder Verlust selbst ermittelst. Liegt dir eine Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts über die Veräußerungsergebnisse vor, kannst du die Werte daraus direkt in die Zeilen 14 bis 28 übernehmen.

So füllst du die Zeile aus

Die Fondsbezeichnung entnimmst du deinen Depotunterlagen oder der Verkaufsabrechnung. Schreibe den Namen so, dass der Fonds eindeutig erkennbar ist.

Für jeden Fonds nutzt du eine eigene Spalte. Anteile mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten erfasst du ebenfalls in getrennten Spalten. Hast du Anteile an mehr als zwei Fonds veräußert, reichst du weitere Anlagen KAP-INV ein.

  • Zeile 46: ISIN (Internationale Wertpapiernummer)
  • Zeile 48: Art des Investmentfonds
  • Zeile 49: Anzahl der veräußerten Anteile (mit Nachkommastellen)
  • Zeile 50: Veräußerungspreis
  • Zeile 51: abzüglich Anschaffungskosten (bei Anschaffung vor dem 1.1.2018: fiktive Anschaffungskosten i. S. d. § 56 Abs. 2 InvStG)
  • Zeile 52: abzüglich Veräußerungskosten
  • Zeile 53: abzüglich während Besitzzeit angesetzter Vorabpauschalen (vor Teilfreistellung)
  • Zeile 54: Veräußerungsgewinn / -verlust (Zeile 50 abzüglich Zeile 51 bis 53)

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du in diesem Abschnitt Angaben zu einem Fonds machst, die Fondsbezeichnung aber fehlt.

Ein weiterer Fehler tritt auf, wenn du allgemeine Angaben zum Fonds machst, aber den Veräußerungspreis in Zeile 50 nicht einträgst.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940020Bei der Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, ist die Fondsbezeichnung des Investmentfonds anzugeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940018Bei der Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurden allgemeine Angaben zum Fonds gemacht, der Veräußerungspreis wurde jedoch nicht angegeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).

Zeile 47 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202547
2019–202248
201832

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 47 ein?

Die Fondsbezeichnung des Investmentfonds, dessen Anteile du veräußert hast und für den du den Veräußerungsgewinn auf Seite 3 ermittelst.

Wo finde ich die Fondsbezeichnung für Zeile 47?

In deinen Depotunterlagen oder auf der Verkaufsabrechnung.

Muss ich Zeile 47 ausfüllen, wenn ich Fondsanteile im Ausland verkauft habe?

Ja, wenn du den Veräußerungsgewinn in den Zeilen 46 bis 54 selbst ermittelst. Liegt dir eine Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts vor, kannst du die Ergebnisse direkt in die Zeilen 14 bis 28 übernehmen.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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