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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 15

Anlage KAP-INV Zeile 15: Gewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen an Aktienfonds

Trage hier die Gewinne ein, die in Zeile 14 stecken und aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile an Aktienfonds stammen. Der Wert gilt vor Teilfreistellung und kommt aus Zeile 55 oder aus der Aufstellung deines ausländischen Kreditinstituts.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
In Zeile 14 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (vor Teilfreistellung)Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen)331 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 15?

In Zeile 15 trägst du die Gewinne ein, die bereits in Zeile 14 enthalten sind und aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG stammen. Bestandsgeschützt sind nur Investmentanteile, die vor dem 1. Januar 2009 erworben und seitdem im Privatvermögen gehalten wurden.

Die Angabe erfolgt vor Teilfreistellung. Der Betrag ist also der volle Gewinn, nicht der um die Teilfreistellung gekürzte Wert.

Zeile 15 betrifft nur Aktienfonds im Sinne des § 2 Abs. 6 InvStG. Für Mischfonds, Immobilienfonds, Auslands-Immobilienfonds und sonstige Investmentfonds gibt es eigene Zeilen (18, 21, 24 und 27).

So füllst du die Zeile aus

Den Wert übernimmst du aus Zeile 55 der Anlage KAP-INV oder aus der Aufstellung deines ausländischen Kreditinstituts. Er ist Teil des Betrags, den du in Zeile 14 eingetragen hast.

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Kennzahl lautet 331.

  • Zeile 14: Aktienfonds im Sinne des § 2 Abs. 6 InvStG (vor Teilfreistellung)
  • Zeile 15: darin enthaltene Gewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen (vor Teilfreistellung)
  • Zeile 16: Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Gewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen an Aktienfonds angibst, aber den Gesamtbetrag der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Aktienfonds nicht angibst. Fülle dann auch die Summenzeile aus.

Ein weiterer Fehler tritt auf, wenn bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste Aktienfonds (Art des Investmentfonds "1") angegeben wurden, aber die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Aktienfonds fehlen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940005Es wurden Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen (§ 56 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 InvStG) an Aktienfonds angegeben, der Gesamtbetrag der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Aktienfonds im Sinne des § 2 Absatz 6 InvStG wurde jedoch nicht angegeben (Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940004Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste wurden Angaben zur Veräußerung von Aktienfonds (Art des Investmentfonds "1") gemacht. Die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Aktienfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, fehlen jedoch (Anlage KAP-INV).

Zeile 15 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–202515
201810

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 15 ein?

Die Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile an Aktienfonds, die in Zeile 14 enthalten sind. Der Betrag wird vor Teilfreistellung angegeben.

Welche Anteile sind bestandsgeschützt?

Bestandsgeschützte Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG sind Investmentanteile, die vor dem 1. Januar 2009 erworben und seitdem im Privatvermögen gehalten wurden.

Gilt Zeile 15 auch für Mischfonds oder Immobilienfonds?

Nein. Zeile 15 betrifft nur Aktienfonds. Für Mischfonds ist es Zeile 18, für Immobilienfonds Zeile 21, für Auslands-Immobilienfonds Zeile 24 und für sonstige Investmentfonds Zeile 27.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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