Anlage KAP-INV Zeile 13: Vorabpauschale aus sonstigen Investmentfonds
In Zeile 13 trägst du die Summe der Vorabpauschalen aus sonstigen Investmentfonds ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Die Kennzahl lautet 324.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| sonstigen InvestmentfondsLaufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen) › Vorabpauschalen nach § 18 InvStG aus | 324 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 13?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
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- FehlerPrüfregel 101940037Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen wurden Angaben zu sonstigen Investmentfonds (Art des Investmentfonds "5") gemacht. Die Summe der Vorabpauschalen aus sonstigen Investmentfonds fehlt jedoch (Anlage KAP-INV).
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 13 ein?
Welche Fonds sind sonstige Investmentfonds?
Muss ich die Vorabpauschale selbst berechnen?
Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick
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