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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 13

Anlage KAP-INV Zeile 13: Vorabpauschale aus sonstigen Investmentfonds

In Zeile 13 trägst du die Summe der Vorabpauschalen aus sonstigen Investmentfonds ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Die Kennzahl lautet 324.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
sonstigen InvestmentfondsLaufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen) › Vorabpauschalen nach § 18 InvStG aus324 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 13?

Zeile 13 erfasst Vorabpauschalen nach § 18 InvStG aus sonstigen Investmentfonds. Sonstige Investmentfonds sind Fonds, die weder Aktien-, Misch-, Immobilien- noch Auslands-Immobilienfonds sind.

Die Zeile betrifft nur Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, zum Beispiel bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen.

Die Zeile steht im Abschnitt „Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“. Die Kennzahl ist 324.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Summe der Vorabpauschalen aus sonstigen Investmentfonds als Betrag in Euro ohne Cent ein.

Die Vorabpauschale kannst du fondsbezogen in den Zeilen 30 bis 45 berechnen, wenn sich die Werte nicht aus einer Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts ergeben.

Wenn du bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen die Art des Investmentfonds „5“ (sonstige Investmentfonds) angegeben hast, musst du die Summe in Zeile 13 eintragen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940037Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen wurden Angaben zu sonstigen Investmentfonds (Art des Investmentfonds "5") gemacht. Die Summe der Vorabpauschalen aus sonstigen Investmentfonds fehlt jedoch (Anlage KAP-INV).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 13 ein?

Die Summe der Vorabpauschalen aus sonstigen Investmentfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Die Kennzahl ist 324.

Welche Fonds sind sonstige Investmentfonds?

Fonds, die weder Aktien-, Misch-, Immobilien- noch Auslands-Immobilienfonds sind. Für sie gibt es keine Teilfreistellung.

Muss ich die Vorabpauschale selbst berechnen?

Nur wenn sich die Werte nicht aus einer Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts ergeben. Dann nutzt du das Berechnungsschema in den Zeilen 30 bis 45.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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