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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 20

Anlage KAP-INV Zeile 20: Veräußerung von Immobilienfonds ohne Steuerabzug

Trage hier den Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf von Immobilienfonds-Anteilen ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen. Der Wert steht vor der Teilfreistellung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG (vor Teilfreistellung und ohne Beträge laut Zeile 23)Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen)350 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 20?

In Zeile 20 trägst du Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an Immobilienfonds im Sinne des § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG ein. Die Kennzahl lautet 350.

Die Zeile betrifft nur Veräußerungen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Anteile in einem Auslandsdepot verwahrt wurden.

Der Betrag wird vor Teilfreistellung und ohne die Beträge aus Zeile 23 eingetragen. Verluste gibst du als negativen Betrag an.

So füllst du die Zeile aus

Die Werte stammen aus deinen Unterlagen zur Veräußerung, etwa der Abrechnung deiner Bank oder Depotbank. Bei Anteilen im Auslandsdepot gibt es keine inländische Steuerbescheinigung, die den Veräußerungserlös bereits versteuert ausweist.

Für jeden veräußerten Fonds ermittelst du den Veräußerungsgewinn oder -verlust im hinteren Teil des Formulars. Dort ziehst du vom Veräußerungspreis die Anschaffungskosten, die Veräußerungskosten und die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen ab.

Die Summe dieser Ergebnisse trägst du in Zeile 20 ein. Bei mehreren Fonds fasst du die Gewinne und Verluste zusammen.

Achte darauf: Gewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen gehören zusätzlich in Zeile 21. Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen gehören in Zeile 22.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen an Immobilienfonds angibst, aber den Gesamtbetrag der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Immobilienfonds nicht einträgst.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste die Art des Investmentfonds "3" für Immobilienfonds angibst, aber die Summe in Zeile 20 fehlt.

Trage den Betrag ohne Cent ein. Negative Werte sind zulässig.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940011Es wurden Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen (§ 56 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 InvStG) an Immobilienfonds angegeben, der Gesamtbetrag der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Immobilienfonds im Sinne des § 2 Absatz 9 Satz 1 InvStG wurde jedoch nicht angegeben (Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940010Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste wurden Angaben zur Veräußerung von Immobilienfonds (Art des Investmentfonds "3") gemacht. Die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Immobilienfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, fehlen jedoch (Anlage KAP-INV).

Zeile 20 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–202520
201815

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 20 ein?

Den Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Immobilienfonds-Anteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen. Der Betrag wird vor Teilfreistellung eingetragen.

Wann unterliegt eine Veräußerung nicht dem inländischen Steuerabzug?

Zum Beispiel, wenn die Investmentanteile in einem Auslandsdepot verwahrt wurden. Dann erfolgt kein Steuerabzug durch eine inländische Stelle.

Was ist der Unterschied zwischen Zeile 20 und Zeile 21?

In Zeile 20 steht der Gesamtbetrag der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Immobilienfonds. In Zeile 21 stehen die darin enthaltenen Gewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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