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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 51

Anlage KAP-INV Zeile 51: Anschaffungskosten veräußerter Investmentanteile

Hier trägst du ein, was du für die verkauften Investmentanteile ursprünglich bezahlt hast. Bei Anschaffung vor dem 1.1.2018 gilt ein fiktiver Wert nach § 56 Abs. 2 InvStG.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
abzüglich Anschaffungskosten (bei Anschaffung vor dem 1.1.2018: fiktive Anschaffungskosten i. S. d. § 56 Abs. 2 InvStG)Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu den Zeilen 14 bis 28 › Investmentfonds– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 51?

In Zeile 51 trägst du die Anschaffungskosten der Investmentanteile ein, die du in den Zeilen 49 und 50 erfasst hast. Das sind die Beträge, die du beim Kauf der Anteile aufgewendet hast.

Hast du die Anteile vor dem 1.1.2018 gekauft, trägst du statt der tatsächlichen Anschaffungskosten fiktive Anschaffungskosten im Sinne des § 56 Abs. 2 InvStG ein. Das ist der letzte im Jahr 2017 festgesetzte Rücknahmepreis mal Anzahl der veräußerten Anteile. Gab es keinen Rücknahmepreis, nimmst du den Börsen- oder Marktpreis.

Hast du aus den Anteilen steuerfreie Kapitalrückzahlungen nach § 17 InvStG erhalten, minderst du die Anschaffungskosten um diese Beträge. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen.

So hängt Zeile 51 mit den anderen Zeilen zusammen

Zeile 51 ist Teil der Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

Der Veräußerungsgewinn oder -verlust in Zeile 54 ergibt sich aus dem Veräußerungspreis in Zeile 50 abzüglich der Zeilen 51 bis 53. ELSTER prüft, ob diese Rechnung stimmt.

  • Zeile 50: Veräußerungspreis
  • Zeile 51: abzüglich Anschaffungskosten
  • Zeile 52: abzüglich Veräußerungskosten
  • Zeile 53: abzüglich während Besitzzeit angesetzter Vorabpauschalen (vor Teilfreistellung)
  • Zeile 54: Veräußerungsgewinn / -verlust

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn Veräußerungspreis, Anschaffungskosten, während der Besitzzeit angesetzte Vorabpauschalen (gegebenenfalls 0) und der Veräußerungsgewinn oder -verlust nicht gemeinsam angegeben werden.

Bei vor 2018 gekauften Anteilen wird oft der ursprüngliche Kaufpreis eingetragen statt der fiktiven Anschaffungskosten. Trage außerdem in Zeile 51 keine Veräußerungskosten ein. Diese gehören in Zeile 52.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940023Bei der Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, sind der Veräußerungspreis, die Anschaffungskosten, die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen (gegebenenfalls "0") und der Veräußerungsgewinn/-verlust gemeinsam anzugeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940025Bei den Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, entspricht der Veräußerungsgewinn/-verlust nicht dem Veräußerungspreis abzüglich der Anschaffungskosten, der Veräußerungskosten und der während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen (vor Teilfreistellung) (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).

Zeile 51 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202551
2019–202252
201836

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 51 ein?

Die Anschaffungskosten der veräußerten Investmentanteile. Bei Anschaffung vor dem 1.1.2018 sind es die fiktiven Anschaffungskosten nach § 56 Abs. 2 InvStG.

Wie ermittle ich die fiktiven Anschaffungskosten?

Du nimmst den letzten im Jahr 2017 festgesetzten Rücknahmepreis des Fonds und multiplizierst ihn mit der Anzahl der veräußerten Anteile. Gab es keinen Rücknahmepreis, gilt der Börsen- oder Marktpreis.

Muss ich Zeile 51 zusammen mit anderen Zeilen ausfüllen?

Ja. ELSTER verlangt, dass Veräußerungspreis, Anschaffungskosten, während der Besitzzeit angesetzte Vorabpauschalen (gegebenenfalls 0) und der Veräußerungsgewinn oder -verlust gemeinsam angegeben werden.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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