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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 11

Anlage KAP-INV Zeile 11: Vorabpauschalen aus Immobilienfonds

Trage hier die Summe der Vorabpauschalen aus Immobilienfonds ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Vorabpauschalen aus Auslands-Immobilienfonds gehören in Zeile 12.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG (vor Teilfreistellung und ohne Beträge laut Zeile 12)Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen) › Vorabpauschalen nach § 18 InvStG aus322 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 11?

In Zeile 11 trägst du die Vorabpauschalen aus Immobilienfonds im Sinne des § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG ein. Das sind Fonds, die nach ihren Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 Prozent in Immobilien und Immobilien-Gesellschaften anlegen. Auslands-Immobilienfonds sind hier nicht enthalten.

Die Zeile betrifft nur Erträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, zum Beispiel bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen. Die Beträge gibst du vor Teilfreistellung an. Die Teilfreistellung wird also noch nicht abgezogen.

So füllst du die Zeile aus

Die Vorabpauschale ermittelst du in der Einzelaufstellung zur Vorabpauschale. Dort gibst du unter anderem ISIN, Fondsbezeichnung und Art des Investmentfonds an. Für einen Immobilienfonds wählst du die Art des Investmentfonds "3".

Die Vorabpauschale ergibt sich aus dem niedrigeren Wert aus Basisertrag oder Mehrbetrag, abzüglich der Ausschüttungen und einer möglichen Kürzung bei unterjährigem Erwerb, multipliziert mit der Anzahl der Anteile. Die Summe dieser Vorabpauschalen für Immobilienfonds trägst du in Zeile 11 ein.

  • Zeile 9: Aktienfonds
  • Zeile 10: Mischfonds
  • Zeile 12: Auslands-Immobilienfonds
  • Zeile 13: sonstige Investmentfonds

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du in der Einzelaufstellung die Art des Investmentfonds "3" angegeben hast, aber die Summe der Vorabpauschalen aus Immobilienfonds fehlt. Prüfe in diesem Fall, ob du die Vorabpauschale in Zeile 11 eingetragen hast.

Verwechsle Immobilienfonds nicht mit Auslands-Immobilienfonds. Auslands-Immobilienfonds gehören in Zeile 12. Die Beträge trägst du ohne Cent ein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940035Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen wurden Angaben zu Immobilienfonds (Art des Investmentfonds "3") gemacht. Die Summe der Vorabpauschalen aus Immobilienfonds fehlt jedoch (Anlage KAP-INV).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 11 ein?

Die Summe der Vorabpauschalen aus Immobilienfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Der Betrag wird vor Teilfreistellung eingetragen.

Woher kommt der Wert für Zeile 11?

Aus der Einzelaufstellung zur Vorabpauschale. Dort ermittelst du die Vorabpauschale je Anteil und rechnest sie mit der Anzahl der Anteile hoch.

Was bedeutet Art des Investmentfonds "3"?

Diese Auswahl steht für einen Immobilienfonds nach § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG. Die zugehörigen Vorabpauschalen gehören in Zeile 11.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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