Anlage KAP-INV Zeile 11: Vorabpauschalen aus Immobilienfonds
Trage hier die Summe der Vorabpauschalen aus Immobilienfonds ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Vorabpauschalen aus Auslands-Immobilienfonds gehören in Zeile 12.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG (vor Teilfreistellung und ohne Beträge laut Zeile 12)Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen) › Vorabpauschalen nach § 18 InvStG aus | 322 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 11?
So füllst du die Zeile aus
Zeile 9: Aktienfonds Zeile 10: Mischfonds Zeile 12: Auslands-Immobilienfonds Zeile 13: sonstige Investmentfonds
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
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- FehlerPrüfregel 101940035Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen wurden Angaben zu Immobilienfonds (Art des Investmentfonds "3") gemacht. Die Summe der Vorabpauschalen aus Immobilienfonds fehlt jedoch (Anlage KAP-INV).
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 11 ein?
Woher kommt der Wert für Zeile 11?
Was bedeutet Art des Investmentfonds "3"?
Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick
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