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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 56

Anlage KAP-INV Zeile 56: Fiktiver Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017 für Alt-Anteile

Trage hier den fiktiven Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017 für Investmentanteile ein, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2018 angeschafft wurden.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
bei Anschaffung nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2018: fiktiver Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu den Zeilen 14 bis 28 › Veräußerung von vor dem 1.1.2018 angeschafften Investmentanteilen– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 56?

In Zeile 56 trägst du den fiktiven Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017 ein. Dieser Wert ist für Investmentanteile relevant, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2018 angeschafft wurden.

Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen. Ein negativer Wert ist möglich, wenn zum Stichtag ein Verlust vorlag.

Woher kommt der Wert?

Du ermittelst den fiktiven Veräußerungsgewinn zusätzlich zu den Zeilen 46 bis 54 nach den Regeln, die am 31.12.2017 galten (insbesondere § 8 Abs. 5 InvStG 2004), und trägst ihn hier ein, wenn du die Anteile tatsächlich veräußert hast. Liegt dir vom ausländischen Kreditinstitut eine Aufstellung über die Höhe der Veräußerungsgewinne und -verluste vor, brauchst du ihn nicht selbst zu berechnen.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu den Zeilen 14 bis 28“. Sie ergänzt die Angaben in Zeile 54, in der der tatsächliche Veräußerungsgewinn oder -verlust steht.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob du bei Angabe des fiktiven Veräußerungsgewinns auch die Ermittlung des Veräußerungsgewinns vollständig machst. Fehlt die Ermittlung, erscheint eine Fehlermeldung.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du für denselben Investmentfonds sowohl den Veräußerungsgewinn für vor dem 1.1.2009 angeschaffte Anteile (Zeile 55) als auch den fiktiven Veräußerungsgewinn für nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2018 angeschaffte Anteile (Zeile 56) angibst. In diesem Fall musst du die Anteile mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten als jeweils eigenen Investmentfonds erfassen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940031Bei den Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurde der fiktive Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017 für nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2018 angeschaffte Anteile angegeben. Bitte machen Sie auch Angaben zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940030Bei den Angaben zum Investmentfonds wurde sowohl der Veräußerungsgewinn für vor dem 1.1.2009 angeschaffte Anteile, als auch der fiktive Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017 für nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2018 angeschaffte Anteile angegeben. Wenn im Rahmen eines Veräußerungsvorgangs Anteile mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten veräußert wurden, erfassen Sie diese bitte jeweils als eigenen Investmentfonds (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).

Zeile 56 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202556
2019–202257
201840

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 56 ein?

Den fiktiven Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017 für Investmentanteile, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2018 angeschafft wurden. Der Betrag kann positiv oder negativ sein.

Muss ich den fiktiven Veräußerungsgewinn selbst berechnen?

Ja, wenn dir das ausländische Kreditinstitut keine Aufstellung über die Höhe der Veräußerungsgewinne und -verluste vorgelegt hat. Du ermittelst ihn nach den am 31.12.2017 geltenden Regeln, insbesondere nach § 8 Abs. 5 InvStG 2004.

Warum zeigt ELSTER einen Fehler, wenn ich Zeile 55 und Zeile 56 ausfülle?

Weil für denselben Investmentfonds nicht gleichzeitig der Veräußerungsgewinn für vor dem 1.1.2009 angeschaffte Anteile und der fiktive Veräußerungsgewinn für später angeschaffte Anteile angegeben werden darf. Erfasse die Anteile getrennt als eigene Investmentfonds.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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