Anlage KAP-INV Zeile 34: Basisertrag für die Vorabpauschale
Der Basisertrag ist der Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahres 2024 multipliziert mit 1,603 %. Er ist Ausgangswert für die Vorabpauschale.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Basisertrag (Zeile 33 × 1,603 %)Ermittlung der Vorabpauschalen zu den Zeilen 9 bis 13 › Ermittlung des Basisertrags | – | Zahl mit bis zu 4 Nachkommastellen |
Was gehört in Zeile 34?
So füllst du die Zeile aus
Zeile 33: Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahres 2024 Zeile 34: Basisertrag (Zeile 33 × 1,603 %) Zeile 35: Letzter Rücknahmepreis 2024 Zeile 38: Mehrbetrag Zeile 39: Niedrigerer Wert aus Zeile 34 (Basisertrag) oder Zeile 38 (Mehrbetrag)
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101940048Der bei der Ermittlung der Vorabpauschale angegebene niedrigere Betrag aus Basisertrag und Mehrbetrag ist rechnerisch falsch (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 101940047Bei der Ermittlung der Vorabpauschale wurden der Basisertrag und der Mehrbetrag angegeben, der niedrigere Wert aus beiden Beträgen wurde jedoch nicht angegeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 101940043Bei der Ermittlung der Vorabpauschale wurden der Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahres und der sich daraus ergebende Basisertrag nicht gemeinsam angegeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 101940044Der bei der Ermittlung der Vorabpauschale angegebene Basisertrag wurde nicht korrekt berechnet (Basisertrag = Rücknahme-, Börsen-, oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahres x 1,603 %) (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
Zeile 34 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 34 |
| 2019–2021 | 35 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 34 ein?
Wie berechnet sich der Basisertrag in Zeile 34?
Warum meldet ELSTER einen Fehler zum Basisertrag?
Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick
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