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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 53

Anlage KAP-INV Zeile 53: Vorabpauschalen bei Veräußerung von Investmentanteilen

Hier ziehst du die Vorabpauschalen ab, die während deiner Besitzzeit schon angesetzt wurden. So wird eine Doppelbesteuerung vermieden. Waren es keine, trägst du 0 ein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
abzüglich während Besitzzeit angesetzter Vorabpauschalen (vor Teilfreistellung)Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu den Zeilen 14 bis 28 › Investmentfonds– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 53?

In Zeile 53 trägst du die Vorabpauschalen ein, die während der Besitzzeit der veräußerten Anteile angesetzt wurden. Du gibst sie vor Teilfreistellung an. Sie werden vom Veräußerungspreis abgezogen, damit dieselben Erträge nicht doppelt besteuert werden.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu den Zeilen 14 bis 28“. Sie betrifft Anteile, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

Die Vorabpauschalen mindern den Veräußerungsgewinn nur, soweit du sie auch versteuert hast. Das ist der Fall, wenn du sie in deiner Steuererklärung angegeben hast (Zeilen 9 bis 13) oder wenn deine gesamten Kapitaleinkünfte in den betreffenden Jahren den Sparer-Pauschbetrag nicht überschritten haben. Das legst du dem Finanzamt dar.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Wenn keine Vorabpauschalen angesetzt wurden, trägst du 0 ein.

Die Zeile 53 ist Teil einer Kette: Zeile 50 minus Zeile 51, 52 und 53 ergibt Zeile 54. ELSTER prüft, ob diese Rechnung aufgeht.

Veräußerungspreis, Anschaffungskosten, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinn oder -verlust müssen gemeinsam angegeben werden. Fehlt eine dieser Angaben, meldet ELSTER einen Fehler.

  • Zeile 50: Veräußerungspreis
  • Zeile 51: abzüglich Anschaffungskosten
  • Zeile 52: abzüglich Veräußerungskosten
  • Zeile 53: abzüglich während der Besitzzeit angesetzter Vorabpauschalen
  • Zeile 54: Veräußerungsgewinn oder -verlust

Häufige Fehler

Vergisst du die bereits angesetzten Vorabpauschalen, ist der Veräußerungsgewinn zu hoch und dieselben Erträge werden doppelt besteuert.

Der Betrag darf nicht um die Teilfreistellung gekürzt werden. Die Teilfreistellung wird erst später berücksichtigt.

Wenn du 0 eintragen musst, lass die Zeile nicht leer. ELSTER erwartet eine Angabe.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940023Bei der Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, sind der Veräußerungspreis, die Anschaffungskosten, die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen (gegebenenfalls "0") und der Veräußerungsgewinn/-verlust gemeinsam anzugeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940025Bei den Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, entspricht der Veräußerungsgewinn/-verlust nicht dem Veräußerungspreis abzüglich der Anschaffungskosten, der Veräußerungskosten und der während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen (vor Teilfreistellung) (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).

Zeile 53 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202553
2019–202254

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 53 ein?

Die Summe der Vorabpauschalen, die während deiner Besitzzeit an den Anteilen angesetzt wurden, vor Teilfreistellung. Wenn keine angesetzt wurden, trägst du 0 ein.

Woher weiß ich, wie hoch die angesetzten Vorabpauschalen waren?

Aus deinen früheren Steuererklärungen, in denen du die Vorabpauschalen angegeben hast (Zeilen 9 bis 13), und aus deinen eigenen Aufzeichnungen. Die Werte stehen nicht automatisch im Formular.

Muss ich Zeile 53 auch ausfüllen, wenn ich keinen Gewinn gemacht habe?

Ja. Veräußerungspreis, Anschaffungskosten, Vorabpauschalen und Veräußerungsergebnis müssen gemeinsam angegeben werden. Auch eine 0 ist eine Angabe.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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