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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 9

Anlage KAP-INV Zeile 9: Vorabpauschale aus Aktienfonds ohne inländischen Steuerabzug

In Zeile 9 trägst du die Summe der Vorabpauschalen aus Aktienfonds ein, die keinem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Der Wert ergibt sich aus deinen Unterlagen zur ausländischen Verwahrung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Aktienfonds i. S. d. § 2 Abs. 6 InvStG (vor Teilfreistellung)Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen) › Vorabpauschalen nach § 18 InvStG aus320 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 9?

Zeile 9 betrifft laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, zum Beispiel bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen. Konkret geht es um Vorabpauschalen nach § 18 InvStG aus Aktienfonds im Sinne des § 2 Abs. 6 InvStG.

Du trägst den Betrag vor Teilfreistellung ein. Die Teilfreistellung wird also noch nicht abgezogen. Die Kennzahl lautet 320.

Woher kommt der Wert?

Bei Investmenterträgen ohne inländischen Steuerabzug gibt es keine deutsche Steuerbescheinigung, weil keine inländische Stelle Steuer einbehalten hat. Die Angaben musst du aus anderen Unterlagen ermitteln, zum Beispiel aus der Jahresabrechnung der ausländischen Bank oder der Fondsgesellschaft.

Die Vorabpauschale wird für jeden Fonds gesondert berechnet. In den Zeilen 30 bis 45 des Formulars sind dafür Einzelangaben vorgesehen, darunter ISIN, Fondsbezeichnung, Art des Investmentfonds, Basisertrag, Ausschüttungen und Anzahl der Anteile. Die Summe dieser Vorabpauschalen für Aktienfonds trägst du in Zeile 9 ein.

Worauf du achten musst

ELSTER prüft: Wenn du bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen die Art des Investmentfonds „1“ (Aktienfonds) angegeben hast, muss die Summe der Vorabpauschalen aus Aktienfonds in Zeile 9 eingetragen sein. Fehlt sie, meldet das Programm einen Fehler.

Die weiteren Zeilen im Abschnitt betreffen andere Fondskategorien: Zeile 10 Mischfonds, Zeile 11 Immobilienfonds, Zeile 12 Auslands-Immobilienfonds und Zeile 13 sonstige Investmentfonds. Achte darauf, dass du die Vorabpauschalen der richtigen Fondskategorie zuordnest.

  • Zeile 10: Mischfonds i. S. d. § 2 Abs. 7 InvStG (vor Teilfreistellung)
  • Zeile 11: Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG (vor Teilfreistellung und ohne Beträge laut Zeile 12)
  • Zeile 12: Auslands-Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 2 InvStG (vor Teilfreistellung)
  • Zeile 13: sonstige Investmentfonds

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940033Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen wurden Angaben zu Aktienfonds (Art des Investmentfonds "1") gemacht. Die Summe der Vorabpauschalen aus Aktienfonds fehlt jedoch (Anlage KAP-INV).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 9 ein?

Die Summe der Vorabpauschalen aus Aktienfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Der Betrag wird vor Teilfreistellung eingetragen.

Wo finde ich den Betrag für Zeile 9?

Bei Investmenterträgen ohne inländischen Steuerabzug gibt es keine deutsche Steuerbescheinigung. Die Werte ermittelst du aus den Unterlagen der ausländischen Bank oder der Fondsgesellschaft und berechnest die Vorabpauschale in den Zeilen 30 bis 45.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich Zeile 9 ausgefüllt habe?

Die Fehlermeldung erscheint, wenn bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen die Art des Investmentfonds „1“ (Aktienfonds) angegeben wurde, aber die Summe der Vorabpauschalen aus Aktienfonds in Zeile 9 fehlt. Prüfe, ob der Betrag tatsächlich eingetragen ist.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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