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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 31

Anlage KAP-INV Zeile 31: Fondsbezeichnung bei der Vorabpauschale

Hier trägst du den Namen des Investmentfonds ein, für den du die Vorabpauschale ermittelst. Die Bezeichnung findest du in deinen Depot- oder Bankunterlagen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
FondsbezeichnungErmittlung der Vorabpauschalen zu den Zeilen 9 bis 13 › Allgemeine Angaben zum Investmentfonds– Text

Was gehört in Zeile 31?

In Zeile 31 trägst du die Fondsbezeichnung des Investmentfonds ein. Sie gehört zu den allgemeinen Angaben zum Fonds im Abschnitt zur Ermittlung der Vorabpauschale.

Die Zeile steht im Zusammenhang mit Zeile 30 (ISIN) und Zeile 32 (Art des Investmentfonds). Zusammen beschreiben diese drei Zeilen den Fonds, für den du die Vorabpauschale berechnest.

Die Angabe ist erforderlich, damit das Finanzamt den Fonds eindeutig zuordnen kann. Ohne Fondsbezeichnung meldet ELSTER einen Fehler.

Woher kommt die Bezeichnung?

Die Fondsbezeichnung findest du in den Unterlagen deiner Bank oder deines Depots, zum Beispiel in der Erträgnisaufstellung oder im Steuerreporting.

Übernimm den Namen so, wie er dort steht. Zusammen mit der ISIN in Zeile 30 ist der Fonds dann eindeutig bestimmt.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Fondsbezeichnung angegeben ist, wenn du eine Vorabpauschale ermittelst. Fehlt sie, erscheint eine Fehlermeldung.

Auch wenn du allgemeine Angaben zum Fonds gemacht hast, aber die weiteren Angaben zur Ermittlung des Mehrbetrags je Investmentanteil oder der Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis zu Beginn des Kalenderjahres fehlen, meldet ELSTER einen Fehler. Diese Angaben gehören in die folgenden Zeilen.

  • Fondsbezeichnung nicht eingetragen, obwohl eine Vorabpauschale ermittelt wird.
  • Allgemeine Angaben zum Fonds gemacht, aber Angaben zum Mehrbetrag je Investmentanteil fehlen.
  • Allgemeine Angaben zum Fonds gemacht, aber der Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis zu Beginn des Kalenderjahres fehlt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940040Bei der Ermittlung der Vorabpauschale ist die Fondsbezeichnung des Investmentfonds anzugeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940045Bei der Ermittlung der Vorabpauschale wurden allgemeine Angaben zum Fonds gemacht, die Angaben zur Ermittlung des Mehrbetrags je Investmentanteil fehlen jedoch. (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940042Bei der Ermittlung der Vorabpauschale wurden allgemeine Angaben zum Fonds gemacht, der Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahres wurde jedoch nicht angegeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).

Zeile 31 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202531
2019–202132

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 31 ein?

Trage die Fondsbezeichnung des Investmentfonds ein, für den du die Vorabpauschale ermittelst. Den Namen findest du in den Unterlagen deiner Bank oder deines Depots.

Muss ich für jeden Fonds eine eigene Anlage KAP-INV abgeben?

Nicht unbedingt. Jeder Fonds bekommt eine eigene Spalte. Reichen die Spalten einer Anlage nicht aus, gibst du weitere Anlagen KAP-INV ab.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, wenn ich Zeile 31 nicht ausfülle?

Bei der Ermittlung der Vorabpauschale ist die Fondsbezeichnung Pflicht. Ohne sie kann das Finanzamt den Fonds nicht zuordnen, deshalb erscheint eine Fehlermeldung.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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