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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 24

Anlage KAP-INV Zeile 24: Bestandsgeschützte Alt-Anteile in Auslands-Immobilienfonds

Trage hier die Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile an Auslands-Immobilienfonds ein, die bereits in Zeile 23 enthalten sind. Der Betrag wird vor Teilfreistellung angegeben.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
In Zeile 23 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (vor Teilfreistellung)Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen)361 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 24?

In Zeile 24 trägst du die Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG ein, die in Zeile 23 enthalten sind. Es geht um Auslands-Immobilienfonds nach § 2 Abs. 9 Satz 2 InvStG.

Bestandsgeschützte Alt-Anteile sind Investmentanteile, die du vor dem 1. Januar 2009 erworben und seitdem im Privatvermögen gehalten hast. Wertveränderungen bis zum 31. Dezember 2017 bleiben steuerfrei. Die Wertveränderungen ab dem 1. Januar 2018 sind steuerpflichtig, soweit sie den Freibetrag von 100.000 € übersteigen. Den Freibetrag berücksichtigt das Finanzamt.

Trage hier nur Gewinne ein. Verluste aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen musst du nicht mit den Gewinnen verrechnen. Sie sind bereits im Gesamtbetrag in Zeile 23 enthalten.

Die Zeile 24 betrifft nur Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, zum Beispiel bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen.

So füllst du die Zeile aus

Den Gewinn überträgst du aus Zeile 55 auf Seite 3 der Anlage KAP-INV. Liegt dir eine Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts über die Veräußerungsgewinne vor, kannst du die Werte daraus übernehmen.

Bei der Ermittlung in den Zeilen 46 bis 54 setzt du für Anteile, die vor dem 1. Januar 2018 angeschafft wurden, fiktive Anschaffungskosten an: den letzten im Jahr 2017 festgesetzten Rücknahmepreis mal Anzahl der veräußerten Anteile. Abgezogen werden außerdem Veräußerungskosten und während der Besitzzeit angesetzte Vorabpauschalen.

Der Betrag in Zeile 24 ist ein Teilbetrag von Zeile 23. Er kann rechnerisch größer sein als der Saldo in Zeile 23, wenn Zeile 23 durch Verluste gemindert oder negativ ist. Die Kennzahl lautet 361.

  • Zeile 24 ist ein Teilbetrag von Zeile 23.
  • Nur Gewinne eintragen, keine Verluste.
  • Der Betrag ist vor Teilfreistellung anzugeben.
  • Quelle: Zeile 55 oder Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen an Auslands-Immobilienfonds angibst, aber den Gesamtbetrag der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Auslands-Immobilienfonds in Zeile 23 nicht angibst.

Ein weiterer Fehler tritt auf, wenn bei den Einzelangaben auf Seite 3 die Art des Investmentfonds „4“ für Auslands-Immobilienfonds angegeben wurde, aber die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Auslands-Immobilienfonds fehlen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940014Es wurden Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen (§ 56 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 InvStG) an Auslands-Immobilienfonds angegeben, der Gesamtbetrag der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Auslands-Immobilienfonds im Sinne des § 2 Absatz 9 Satz 2 InvStG wurde jedoch nicht angegeben (Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940013Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste wurden Angaben zur Veräußerung von Auslands-Immobilienfonds (Art des Investmentfonds "4") gemacht. Die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Auslands-Immobilienfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, fehlen jedoch (Anlage KAP-INV).

Zeile 24 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–202524
201819

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 24 ein?

Die Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile an Auslands-Immobilienfonds, die in Zeile 23 enthalten sind, vor Teilfreistellung.

Woher kommt der Wert für Zeile 24?

Aus Zeile 55 auf Seite 3 der Anlage KAP-INV oder aus einer Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts. Eine inländische Steuerbescheinigung gibt es für diese Erträge nicht.

Was sind bestandsgeschützte Alt-Anteile?

Investmentanteile, die vor dem 1. Januar 2009 erworben und seitdem im Privatvermögen gehalten wurden. Wertveränderungen ab dem 1. Januar 2018 sind steuerpflichtig, soweit sie den Freibetrag von 100.000 € übersteigen.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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