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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 10

Anlage KAP-INV Zeile 10: Vorabpauschale aus Mischfonds ohne inländischen Steuerabzug

Hier trägst du die Summe der Vorabpauschalen aus Mischfonds ein, die keinem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Den Wert übernimmst du aus der Ermittlung in den Zeilen 30 bis 45 oder aus der Aufstellung deines ausländischen Kreditinstituts.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Mischfonds i. S. d. § 2 Abs. 7 InvStG (vor Teilfreistellung)Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen) › Vorabpauschalen nach § 18 InvStG aus321 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 10?

In Zeile 10 der Anlage KAP-INV trägst du die Vorabpauschalen nach § 18 InvStG aus Mischfonds im Sinne des § 2 Abs. 7 InvStG ein. Die Beträge sind vor Teilfreistellung anzugeben.

Die Zeile betrifft nur Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, zum Beispiel bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen. Für Erträge, bei denen die Bank den Steuerabzug vorgenommen hat, ist diese Anlage nicht vorgesehen.

Mischfonds sind Fonds, die nach den Anlagebedingungen fortlaufend mindestens 25 % ihres Wertes in Kapitalbeteiligungen anlegen. Die Teilfreistellung beträgt bei Mischfonds 15 %.

So füllst du die Zeile aus

Der Betrag ergibt sich aus den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen im unteren Teil des Formulars (Zeilen 30 bis 45). Liegt dir eine Aufstellung deines ausländischen Kreditinstituts vor, kannst du die Summe stattdessen daraus übernehmen. In der Ermittlung gibst du je Fonds die ISIN, die Fondsbezeichnung, die Art des Investmentfonds und die weiteren Berechnungsgrundlagen an.

Bei der Art des Investmentfonds wählst du für Mischfonds den Auswahlwert 2. Die Vorabpauschale je Fonds ergibt sich aus dem Zwischenergebnis multipliziert mit der Anzahl der Anteile.

Die Summe dieser Vorabpauschalen aus Mischfonds trägst du in Zeile 10 ein. Der Betrag wird in Euro ohne Cent angegeben.

  • Zeile 9: Aktienfonds im Sinne des § 2 Abs. 6 InvStG (vor Teilfreistellung)
  • Zeile 11: Immobilienfonds im Sinne des § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG (vor Teilfreistellung und ohne Beträge laut Zeile 12)
  • Zeile 12: Auslands-Immobilienfonds im Sinne des § 2 Abs. 9 Satz 2 InvStG (vor Teilfreistellung)
  • Zeile 13: sonstige Investmentfonds

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen Angaben zu Mischfonds mit der Art des Investmentfonds 2 gemacht wurden, die Summe der Vorabpauschalen aus Mischfonds in Zeile 10 aber fehlt.

Trage die Beträge vor Teilfreistellung ein, nicht den bereits um die Teilfreistellung gekürzten Wert. Verwechsle Mischfonds nicht mit Aktienfonds oder sonstigen Investmentfonds.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940034Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen wurden Angaben zu Mischfonds (Art des Investmentfonds "2") gemacht. Die Summe der Vorabpauschalen aus Mischfonds fehlt jedoch (Anlage KAP-INV).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 10 ein?

Die Summe der Vorabpauschalen aus Mischfonds im Sinne des § 2 Abs. 7 InvStG, vor Teilfreistellung. Die Zeile betrifft nur Erträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

Woher kommt der Betrag für Zeile 10?

Aus den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen im unteren Teil des Formulars. Dort ordnest du jeden Fonds über die Art des Investmentfonds ein und berechnest die Vorabpauschale je Fonds. Liegt dir eine Aufstellung deines ausländischen Kreditinstituts vor, kannst du die Summe stattdessen daraus übernehmen.

Welcher Auswahlwert steht für Mischfonds?

Bei der Art des Investmentfonds steht 2 für Mischfonds im Sinne des § 2 Abs. 7 InvStG.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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