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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 35

Anlage KAP-INV Zeile 35: Letzter Rücknahmepreis 2024 je Investmentanteil

Trage den letzten Rücknahmepreis des Jahres 2024 für einen Anteil des Fonds ein. Der Wert steht in der Regel in deinen Fondsunterlagen oder auf der Internetseite der Fondsgesellschaft.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Letzter Rücknahmepreis 2024Ermittlung der Vorabpauschalen zu den Zeilen 9 bis 13 › Mehrbetrag je Investmentanteil nach § 18 Abs. 1 Satz 3 InvStG– Betrag in Euro mit Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 35?

In Zeile 35 trägst du den letzten Rücknahmepreis des Jahres 2024 für einen einzelnen Investmentanteil ein. Der Wert bezieht sich auf einen Anteil, nicht auf deinen gesamten Bestand.

Die Zeile gehört zum Block „Mehrbetrag je Investmentanteil nach § 18 Abs. 1 Satz 3 InvStG“. Zusammen mit dem ersten Rücknahmepreis aus Zeile 33 und den Ausschüttungen aus Zeile 37 ergibt sich der Mehrbetrag in Zeile 38.

Der Betrag muss in Euro mit Cent angegeben werden und darf nicht 0 sein.

Woher kommt der Wert?

Den letzten Rücknahmepreis des Jahres 2024 findest du in den Jahresunterlagen deines Fonds, auf der Internetseite der Fondsgesellschaft oder in deinem Depotauszug.

Der Wert bezieht sich auf den letzten Rücknahmepreis des Jahres 2024. Fällt der 31. Dezember nicht auf einen Bewertungstag, ist der letzte verfügbare Rücknahmepreis des Jahres 2024 maßgeblich.

Fülle die Zeile für jeden Fonds in einer eigenen Spalte aus. Reichen die Spalten nicht aus, nutzt du weitere Anlagen KAP-INV.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob der angegebene Mehrbetrag je Investmentanteil dem letzten Rücknahmepreis abzüglich dem ersten Rücknahmepreis zuzüglich den Ausschüttungen entspricht. Rechne die Werte deshalb sorgfältig nach.

Wenn du allgemeine Angaben zum Fonds gemacht hast, aber die Angaben zur Ermittlung des Mehrbetrags je Investmentanteil fehlen, meldet ELSTER einen Fehler.

  • Trage den Wert je Anteil ein, nicht den Gesamtwert deines Bestands.
  • Verwechsle den letzten Rücknahmepreis nicht mit dem ersten Rücknahmepreis aus Zeile 33.
  • Lass die Zeile nicht leer, wenn du die Vorabpauschale berechnen willst.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940045Bei der Ermittlung der Vorabpauschale wurden allgemeine Angaben zum Fonds gemacht, die Angaben zur Ermittlung des Mehrbetrags je Investmentanteil fehlen jedoch. (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940046Der bei der Ermittlung der Vorabpauschale angegebene Mehrbetrag je Investmentanteil entspricht nicht dem letzten Rücknahmepreis abzüglich dem ersten Rücknahmepreis zuzüglich den Ausschüttungen (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).

Zeile 35 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202535
2019–202136

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 35 ein?

Den letzten Rücknahmepreis des Jahres 2024 für einen einzelnen Investmentanteil. Der Wert steht in deinen Fondsunterlagen oder auf der Internetseite der Fondsgesellschaft.

Muss ich den letzten Rücknahmepreis zum 31. Dezember 2024 eintragen?

Maßgeblich ist der letzte Rücknahmepreis des Jahres 2024. Fällt der 31. Dezember nicht auf einen Bewertungstag, ist der letzte verfügbare Rücknahmepreis des Jahres 2024 der richtige Wert.

Warum meldet ELSTER einen Fehler zu Zeile 35?

ELSTER prüft, ob der Mehrbetrag je Investmentanteil dem letzten Rücknahmepreis abzüglich dem ersten Rücknahmepreis zuzüglich den Ausschüttungen entspricht. Stimmen die Werte nicht überein oder fehlen Angaben, erscheint eine Fehlermeldung.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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