Anlage KAP-INV Zeile 12: Vorabpauschalen aus Auslands-Immobilienfonds
Hier trägst du die Summe der Vorabpauschalen aus Auslands-Immobilienfonds ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Die Beträge übernimmst du aus der Aufstellung deines ausländischen Kreditinstituts oder aus deiner Ermittlung in den Zeilen 30 bis 45.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Auslands-Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 2 InvStG (vor Teilfreistellung)Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen) › Vorabpauschalen nach § 18 InvStG aus | 323 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 12?
Woher kommen die Werte?
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
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- FehlerPrüfregel 101940036Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen wurden Angaben zu Auslands-Immobilienfonds (Art des Investmentfonds "4") gemacht. Die Summe der Vorabpauschalen aus Auslands-Immobilienfonds fehlt jedoch (Anlage KAP-INV).
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 12 ein?
Muss ich den Betrag vor oder nach Teilfreistellung angeben?
Wo finde ich die Beträge für Zeile 12?
Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick
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