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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 12

Anlage KAP-INV Zeile 12: Vorabpauschalen aus Auslands-Immobilienfonds

Hier trägst du die Summe der Vorabpauschalen aus Auslands-Immobilienfonds ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Die Beträge übernimmst du aus der Aufstellung deines ausländischen Kreditinstituts oder aus deiner Ermittlung in den Zeilen 30 bis 45.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Auslands-Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 2 InvStG (vor Teilfreistellung)Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen) › Vorabpauschalen nach § 18 InvStG aus323 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 12?

In Zeile 12 der Anlage KAP-INV trägst du die Vorabpauschalen aus Auslands-Immobilienfonds ein. Das sind Investmentfonds im Sinne des § 2 Abs. 9 Satz 2 InvStG, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, zum Beispiel weil die Anteile im Ausland verwahrt werden.

Die Beträge gibst du vor Teilfreistellung an. Die Teilfreistellung für Auslands-Immobilienfonds beträgt 80 Prozent. Das bedeutet: Du trägst den vollen Betrag der Vorabpauschale ein, nicht den um die Teilfreistellung gekürzten Betrag.

Woher kommen die Werte?

Die Werte stammen aus der Aufstellung deines ausländischen Kreditinstituts. Dort findest du die Summen für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne oder Verluste aus Verkäufen, getrennt nach Fondsart.

Wenn dir eine solche Aufstellung vorliegt, kannst du die Summenwerte direkt übernehmen. Andernfalls musst du die Vorabpauschalen und Gewinne oder Verluste aus den Verkäufen selbst ermitteln.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940036Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen wurden Angaben zu Auslands-Immobilienfonds (Art des Investmentfonds "4") gemacht. Die Summe der Vorabpauschalen aus Auslands-Immobilienfonds fehlt jedoch (Anlage KAP-INV).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 12 ein?

Die Summe der Vorabpauschalen aus Auslands-Immobilienfonds vor Teilfreistellung, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

Muss ich den Betrag vor oder nach Teilfreistellung angeben?

Vor Teilfreistellung. Die Teilfreistellung für Auslands-Immobilienfonds beträgt 80 Prozent und wird erst später berücksichtigt.

Wo finde ich die Beträge für Zeile 12?

In der Aufstellung deines ausländischen Kreditinstituts, in der die Vorabpauschalen getrennt nach Fondsart aufgeführt sind. Liegt dir keine vor, ermittelst du sie in den Zeilen 30 bis 45.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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