Anlage KAP-INV Zeile 48: Art des Investmentfonds bei Veräußerung
Hier ordnest du den veräußerten Fonds einer von fünf Arten zu. Die Angabe brauchst du, damit die Teilfreistellung richtig berechnet wird.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Art des InvestmentfondsErmittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu den Zeilen 14 bis 28 › Investmentfonds | – | Auswahl
|
Was gehört in Zeile 48?
1 = Aktienfonds 2 = Mischfonds 3 = Immobilienfonds 4 = Auslands-Immobilienfonds 5 = sonstiger Investmentfonds
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101940021Bei der Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, ist die Art des Investmentfonds anzugeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 101940018Bei der Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurden allgemeine Angaben zum Fonds gemacht, der Veräußerungspreis wurde jedoch nicht angegeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 101940007Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste wurden Angaben zur Veräußerung von Mischfonds (Art des Investmentfonds "2") gemacht. Die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Mischfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, fehlen jedoch (Anlage KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 101940004Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste wurden Angaben zur Veräußerung von Aktienfonds (Art des Investmentfonds "1") gemacht. Die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Aktienfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, fehlen jedoch (Anlage KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 101940010Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste wurden Angaben zur Veräußerung von Immobilienfonds (Art des Investmentfonds "3") gemacht. Die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Immobilienfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, fehlen jedoch (Anlage KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 101940013Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste wurden Angaben zur Veräußerung von Auslands-Immobilienfonds (Art des Investmentfonds "4") gemacht. Die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Auslands-Immobilienfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, fehlen jedoch (Anlage KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 101940016Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste wurden Angaben zur Veräußerung von sonstigen Investmentfonds (Art des Investmentfonds "5") gemacht. Die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus sonstigen Investmentfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, fehlen jedoch (Anlage KAP-INV).
Zeile 48 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 48 |
| 2019–2022 | 49 |
| 2018 | 33 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 48 ein?
Warum muss ich die Art des Investmentfonds angeben?
Muss ich für jeden Fonds eine eigene Anlage KAP-INV ausfüllen?
Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick
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