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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 48

Anlage KAP-INV Zeile 48: Art des Investmentfonds bei Veräußerung

Hier ordnest du den veräußerten Fonds einer von fünf Arten zu. Die Angabe brauchst du, damit die Teilfreistellung richtig berechnet wird.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Art des InvestmentfondsErmittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu den Zeilen 14 bis 28 › Investmentfonds– Auswahl
  • 1 = Aktienfonds
  • 2 = Mischfonds
  • 3 = Immobilienfonds
  • 4 = Auslands-Immobilienfonds
  • 5 = sonstiger Investmentfonds

Was gehört in Zeile 48?

In Zeile 48 gibst du an, um welche Art von Investmentfonds es sich bei dem veräußerten Fonds handelt. Die Zeile steht im Abschnitt zur Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

Die Angabe ist erforderlich, damit die Teilfreistellungssätze für den Fonds ermittelt werden können. Ohne die Art des Fonds kann das Finanzamt den Veräußerungsgewinn oder -verlust nicht richtig zuordnen.

  • 1 = Aktienfonds
  • 2 = Mischfonds
  • 3 = Immobilienfonds
  • 4 = Auslands-Immobilienfonds
  • 5 = sonstiger Investmentfonds

So füllst du die Zeile aus

Du wählst aus den fünf Auswahlwerten denjenigen aus, der zu deinem Fonds passt. Die Einordnung nimmst du für jeden Fonds getrennt vor.

Die Zeile gehört zu den Einzelangaben für einen bestimmten Fonds. In den Zeilen davor stehen ISIN und Fondsbezeichnung, in den Zeilen danach folgen Anzahl der veräußerten Anteile, Veräußerungspreis, Anschaffungskosten, Veräußerungskosten und die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen.

Jeder veräußerte Fonds bekommt eine eigene Spalte. Reichen die Spalten einer Anlage nicht aus, gibst du weitere Anlagen KAP-INV ab.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du die Art des Investmentfonds nicht angibst, obwohl du Veräußerungsgewinne oder -verluste aus Investmentanteilen ohne inländischen Steuerabzug erklärst.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du zwar die Art des Fonds einträgst, aber den Veräußerungspreis nicht angibst.

Außerdem prüft ELSTER, ob die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste je Fondsart in den zuständigen Zeilen der ersten Anlage KAP-INV eingetragen sind. Fehlen diese Summen, kommt eine Fehlermeldung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940021Bei der Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, ist die Art des Investmentfonds anzugeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940018Bei der Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurden allgemeine Angaben zum Fonds gemacht, der Veräußerungspreis wurde jedoch nicht angegeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940007Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste wurden Angaben zur Veräußerung von Mischfonds (Art des Investmentfonds "2") gemacht. Die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Mischfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, fehlen jedoch (Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940004Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste wurden Angaben zur Veräußerung von Aktienfonds (Art des Investmentfonds "1") gemacht. Die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Aktienfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, fehlen jedoch (Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940010Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste wurden Angaben zur Veräußerung von Immobilienfonds (Art des Investmentfonds "3") gemacht. Die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Immobilienfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, fehlen jedoch (Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940013Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste wurden Angaben zur Veräußerung von Auslands-Immobilienfonds (Art des Investmentfonds "4") gemacht. Die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Auslands-Immobilienfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, fehlen jedoch (Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940016Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste wurden Angaben zur Veräußerung von sonstigen Investmentfonds (Art des Investmentfonds "5") gemacht. Die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus sonstigen Investmentfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, fehlen jedoch (Anlage KAP-INV).

Zeile 48 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202548
2019–202249
201833

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 48 ein?

Du trägst die Art des veräußerten Investmentfonds ein. Zur Auswahl stehen Aktienfonds, Mischfonds, Immobilienfonds, Auslands-Immobilienfonds und sonstige Investmentfonds.

Warum muss ich die Art des Investmentfonds angeben?

Die Angabe ist nötig, damit die Teilfreistellung für den Fonds richtig berechnet werden kann. Ohne sie kann der Veräußerungsgewinn oder -verlust nicht korrekt zugeordnet werden.

Muss ich für jeden Fonds eine eigene Anlage KAP-INV ausfüllen?

Nicht unbedingt. Jeder Fonds bekommt eine eigene Spalte. Reichen die Spalten einer Anlage nicht aus, brauchst du weitere Anlagen KAP-INV.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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