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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 27

Anlage KAP-INV Zeile 27: Bestandsgeschützte Alt-Anteile bei sonstigen Fonds

Trage hier den Gewinn ein, der in Zeile 26 aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile an sonstigen Investmentfonds enthalten ist. Den Betrag überträgst du aus Zeile 55 auf Seite 3 oder aus der Aufstellung deines ausländischen Kreditinstituts.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
In Zeile 26 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStGGewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen)371 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 27?

In Zeile 27 trägst du den Teil der Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Investmentfonds ein, der auf bestandsgeschützte Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG entfällt.

Diese Gewinne sind bereits in Zeile 26 (Sonstige Investmentfonds) enthalten. Die gesonderte Angabe braucht das Finanzamt, weil Wertveränderungen bestandsgeschützter Alt-Anteile seit 2018 nur steuerpflichtig sind, soweit sie den Freibetrag von 100.000 € überschreiten. Den Freibetrag berücksichtigt das Finanzamt.

Die Kennzahl für diese Zeile lautet 371. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen.

Woher kommt der Betrag?

Der Betrag ergibt sich aus der Veräußerung von Anteilen an sonstigen Investmentfonds, die du vor dem 1. Januar 2009 erworben und seitdem im Privatvermögen gehalten hast. Nur solche Anteile gelten als bestandsgeschützte Alt-Anteile.

Die Erträge dürfen nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, zum Beispiel weil die Anteile im Ausland verwahrt wurden.

Den Gewinn überträgst du aus Zeile 55 auf Seite 3 der Anlage KAP-INV, es sei denn, dir liegt eine Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts über die Gewinne vor. Trage nur Gewinne ein, Verluste musst du nicht verrechnen.

Häufige Fehler

ELSTER weist einen Fehler aus, wenn du in Zeile 27 einen Betrag einträgst, aber die Summe der Veräußerungsgewinne und -verluste aus sonstigen Investmentfonds in Zeile 26 fehlt.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste die Art des Investmentfonds „5“ (sonstige Investmentfonds) angegeben wurde, aber die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus sonstigen Investmentfonds fehlen.

Trage in Zeile 27 nur den Teil der Gewinne ein, der auf bestandsgeschützte Alt-Anteile entfällt. Verwechsle das nicht mit den Gewinnen aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen, die in Zeile 28 stehen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940017Es wurden Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen (§ 56 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 InvStG) an sonstigen Investmentfonds angegeben, der Gesamtbetrag der Veräußerungsgewinne und -verluste aus sonstigen Investmentfonds wurde jedoch nicht angegeben (Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940016Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste wurden Angaben zur Veräußerung von sonstigen Investmentfonds (Art des Investmentfonds "5") gemacht. Die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus sonstigen Investmentfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, fehlen jedoch (Anlage KAP-INV).

Zeile 27 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–202527
201822

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 27 ein?

Den Gewinn aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile an sonstigen Investmentfonds, der bereits in Zeile 26 enthalten ist. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen.

Woher weiß ich, ob meine Anteile bestandsgeschützt sind?

Bestandsgeschützt sind Alt-Anteile, die vor dem 1. Januar 2009 erworben und seitdem im Privatvermögen gehalten wurden. Anteile, die nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2018 angeschafft wurden, sind nicht bestandsgeschützt. Ihre fiktive Veräußerung gehört in Zeile 28.

Muss ich Zeile 27 ausfüllen, wenn ich keine bestandsgeschützten Anteile habe?

Nein. Die Zeile ist nur auszufüllen, wenn in Zeile 26 Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile an sonstigen Investmentfonds enthalten sind.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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