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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 17

Anlage KAP-INV Zeile 17: Veräußerung von Mischfonds ohne inländischen Steuerabzug

Trage hier den Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf von Mischfonds ein, wenn kein inländischer Steuerabzug erfolgt ist. Der Wert steht vor der Teilfreistellung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Mischfonds i. S. d. § 2 Abs. 7 InvStG (vor Teilfreistellung)Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen)340 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 17?

In Zeile 17 trägst du Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Mischfonds ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Das betrifft zum Beispiel Fondsanteile, die du im Ausland verwahrt hast.

Die Angabe erfolgt vor der Teilfreistellung. Der steuerfreie Anteil wird erst später berücksichtigt. Bei Mischfonds beträgt die Teilfreistellung 15 %.

So füllst du die Zeile aus

Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen. Ein Verlust wird als negativer Betrag angegeben.

Den Betrag ermittelst du in den Zeilen 46 bis 54 der Anlage KAP-INV. Die Summe der Zeile 54 für Mischfonds überträgst du in Zeile 17. Liegt dir eine Aufstellung deines ausländischen Kreditinstituts vor, kannst du den Betrag daraus übernehmen.

Achte darauf, dass du nur Mischfonds im Sinne des § 2 Abs. 7 InvStG einträgst. Andere Fondsarten gehören in die Zeilen 14, 20, 23 oder 26.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Gewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen an Mischfonds angibst, aber den Gesamtbetrag in Zeile 17 nicht ausfüllst.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du bei den Einzelangaben die Art des Investmentfonds "2" für Mischfonds wählst, aber die Summen in Zeile 17 fehlen.

  • Zeile 17 nicht leer lassen, wenn du bestandsgeschützte Alt-Anteile an Mischfonds verkauft hast.
  • Die Art des Investmentfonds in den Einzelangaben muss zu Zeile 17 passen.
  • Verluste mit negativem Vorzeichen eintragen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940008Es wurden Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen (§ 56 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 InvStG) an Mischfonds angegeben, der Gesamtbetrag der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Mischfonds im Sinne des § 2 Absatz 7 InvStG wurde jedoch nicht angegeben (Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940007Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste wurden Angaben zur Veräußerung von Mischfonds (Art des Investmentfonds "2") gemacht. Die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Mischfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, fehlen jedoch (Anlage KAP-INV).

Zeile 17 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–202517
201812

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 17 ein?

Den Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Mischfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Der Betrag wird vor der Teilfreistellung eingetragen.

Wo finde ich den Betrag für Zeile 17?

Den Betrag ermittelst du in den Zeilen 46 bis 54 der Anlage KAP-INV. Die Summe der Zeile 54 für Mischfonds überträgst du in Zeile 17. Liegt dir eine Aufstellung deines ausländischen Kreditinstituts vor, kannst du den Betrag daraus übernehmen.

Muss ich Zeile 17 ausfüllen, wenn ich Verluste gemacht habe?

Ja, auch Verluste trägst du ein. Sie werden als negativer Betrag in Euro ohne Cent angegeben.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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