Anlage KAP-INV Zeile 33: Rücknahmepreis des Investmentanteils zu Jahresbeginn
Hier trägst du den Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis eines Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres 2024 ein. Den Preis erfährst du bei deiner Bank oder der Fondsgesellschaft.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahres 2024Ermittlung der Vorabpauschalen zu den Zeilen 9 bis 13 › Ermittlung des Basisertrags | – | Betrag in Euro mit Cent, nicht 0 |
Was gehört in Zeile 33?
Woher kommt der Wert?
Zusammenhang mit Zeile 34
Zeile 33 und Zeile 34 immer gemeinsam ausfüllen. Der Preis in Zeile 33 gilt für einen Anteil zu Beginn des Jahres 2024. Der Wert muss größer als 0 sein.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101940042Bei der Ermittlung der Vorabpauschale wurden allgemeine Angaben zum Fonds gemacht, der Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahres wurde jedoch nicht angegeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 101940043Bei der Ermittlung der Vorabpauschale wurden der Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahres und der sich daraus ergebende Basisertrag nicht gemeinsam angegeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 101940044Der bei der Ermittlung der Vorabpauschale angegebene Basisertrag wurde nicht korrekt berechnet (Basisertrag = Rücknahme-, Börsen-, oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahres x 1,603 %) (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 101940060Bei der Ermittlung der Vorabpauschale weicht der bei der Berechnung des Mehrbetrags angegebene erste Rücknahmepreis vom bei der Ermittlung des Basisertrags erklärten Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahrs ab (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
Zeile 33 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 33 |
| 2019–2021 | 34 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 33 ein?
Warum meldet ELSTER einen Fehler, wenn Zeile 33 leer bleibt?
Muss ich Zeile 33 und Zeile 34 zusammen ausfüllen?
Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick
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