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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 33

Anlage KAP-INV Zeile 33: Rücknahmepreis des Investmentanteils zu Jahresbeginn

Hier trägst du den Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis eines Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres 2024 ein. Den Preis erfährst du bei deiner Bank oder der Fondsgesellschaft.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahres 2024Ermittlung der Vorabpauschalen zu den Zeilen 9 bis 13 › Ermittlung des Basisertrags– Betrag in Euro mit Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 33?

Zeile 33 gehört zum Block „Ermittlung des Basisertrags“ im Abschnitt „Ermittlung der Vorabpauschalen zu den Zeilen 9 bis 13“. Du trägst hier den Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahres 2024 ein. Die Vorabpauschale für 2024 gilt am ersten Werktag 2025 als zugeflossen und gehört deshalb in die Erklärung 2025.

Der Wert bezieht sich auf einen einzelnen Anteil, nicht auf deinen gesamten Bestand. Die Anzahl der Anteile gibst du erst später in Zeile 44 an.

Woher kommt der Wert?

Den Preis erfährst du bei deiner Bank oder der Fondsgesellschaft. Gibt es keinen Rücknahmepreis, tritt der Börsen- oder Marktpreis an dessen Stelle.

Der Betrag wird in Euro mit Cent eingetragen. Der Wert darf nicht 0 sein.

Liegt dir eine Aufstellung deines ausländischen Kreditinstituts über die Vorabpauschalen vor, brauchst du die Zeilen 30 bis 45 nicht auszufüllen. Du übernimmst die Beträge dann direkt in die Zeilen 9 bis 13.

Zusammenhang mit Zeile 34

Aus dem Wert in Zeile 33 wird in Zeile 34 der Basisertrag berechnet. Beide Angaben gehören zusammen und müssen gemeinsam eingetragen werden.

Der erste Rücknahmepreis, den du später für den Mehrbetrag angibst, muss mit dem Wert in Zeile 33 übereinstimmen.

  • Zeile 33 und Zeile 34 immer gemeinsam ausfüllen.
  • Der Preis in Zeile 33 gilt für einen Anteil zu Beginn des Jahres 2024.
  • Der Wert muss größer als 0 sein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940042Bei der Ermittlung der Vorabpauschale wurden allgemeine Angaben zum Fonds gemacht, der Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahres wurde jedoch nicht angegeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940043Bei der Ermittlung der Vorabpauschale wurden der Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahres und der sich daraus ergebende Basisertrag nicht gemeinsam angegeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940044Der bei der Ermittlung der Vorabpauschale angegebene Basisertrag wurde nicht korrekt berechnet (Basisertrag = Rücknahme-, Börsen-, oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahres x 1,603 %) (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940060Bei der Ermittlung der Vorabpauschale weicht der bei der Berechnung des Mehrbetrags angegebene erste Rücknahmepreis vom bei der Ermittlung des Basisertrags erklärten Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahrs ab (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).

Zeile 33 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202533
2019–202134

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 33 ein?

Den Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis eines Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres 2024. Diesen Wert findest du in den Unterlagen deiner Bank oder Fondsgesellschaft.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, wenn Zeile 33 leer bleibt?

Wenn du allgemeine Angaben zum Fonds gemacht hast, muss auch der Preis zu Jahresbeginn angegeben werden. Sonst kann der Basisertrag nicht berechnet werden.

Muss ich Zeile 33 und Zeile 34 zusammen ausfüllen?

Ja. Der Preis zu Jahresbeginn und der daraus berechnete Basisertrag müssen gemeinsam angegeben werden.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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