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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 50

Anlage KAP-INV Zeile 50: Veräußerungspreis von Investmentanteilen

Trage hier den Betrag ein, den du beim Verkauf deiner Investmentanteile erhalten hast. Der Wert gehört zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
VeräußerungspreisErmittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu den Zeilen 14 bis 28 › Investmentfonds– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 50?

In Zeile 50 trägst du den Veräußerungspreis ein. Das ist der Betrag, den du beim Verkauf deiner Investmentanteile bekommen hast.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu den Zeilen 14 bis 28“. Sie betrifft Anteile, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

So füllst du die Zeile aus

Gib den Betrag in Euro ohne Cent an. Der Veräußerungspreis ist der Erlös aus dem Verkauf, bevor du Kosten abziehst.

Der Veräußerungspreis ist Teil einer Rechnung: Zeile 54 ergibt sich aus Zeile 50 abzüglich der Zeilen 51 bis 53. Deshalb musst du Zeile 50 ausfüllen, wenn du in den folgenden Zeilen Angaben machst.

ELSTER prüft, ob Veräußerungspreis, Anschaffungskosten, während der Besitzzeit angesetzte Vorabpauschalen und der Veräußerungsgewinn oder -verlust gemeinsam angegeben sind. Fehlt der Veräußerungspreis, obwohl du Veräußerungskosten oder allgemeine Angaben zum Fonds gemacht hast, meldet ELSTER einen Fehler.

Häufige Fehler

Lass den Veräußerungspreis nicht weg, wenn du die übrigen Zeilen ausfüllst. Die Angaben gehören zusammen.

Verwechsle den Veräußerungspreis nicht mit dem Veräußerungsgewinn. Der Gewinn oder Verlust steht in Zeile 54 und ergibt sich erst nach Abzug der Anschaffungskosten, Veräußerungskosten und Vorabpauschalen.

  • Zeile 49: Anzahl der veräußerten Anteile
  • Zeile 51: abzüglich Anschaffungskosten
  • Zeile 52: abzüglich Veräußerungskosten
  • Zeile 53: abzüglich während der Besitzzeit angesetzter Vorabpauschalen
  • Zeile 54: Veräußerungsgewinn oder -verlust

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940024Bei der Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurden Veräußerungskosten angegeben, es fehlt jedoch die Angabe des Veräußerungspreises (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940018Bei der Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurden allgemeine Angaben zum Fonds gemacht, der Veräußerungspreis wurde jedoch nicht angegeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940023Bei der Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, sind der Veräußerungspreis, die Anschaffungskosten, die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen (gegebenenfalls "0") und der Veräußerungsgewinn/-verlust gemeinsam anzugeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940025Bei den Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, entspricht der Veräußerungsgewinn/-verlust nicht dem Veräußerungspreis abzüglich der Anschaffungskosten, der Veräußerungskosten und der während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen (vor Teilfreistellung) (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).

Zeile 50 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202550
2019–202251
201835

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 50 der Anlage KAP-INV ein?

Den Veräußerungspreis deiner Investmentanteile, also den Betrag, den du beim Verkauf erhalten hast. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen.

Muss ich Zeile 50 ausfüllen, wenn ich Veräußerungskosten angebe?

Ja. ELSTER meldet einen Fehler, wenn Veräußerungskosten angegeben sind, aber der Veräußerungspreis fehlt.

Wo stand der Veräußerungspreis in früheren Jahren?

2018 stand er in Zeile 35, von 2019 bis 2022 in Zeile 51 und seit 2023 in Zeile 50.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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