Anlage KAP-INV Zeile 50: Veräußerungspreis von Investmentanteilen
Trage hier den Betrag ein, den du beim Verkauf deiner Investmentanteile erhalten hast. Der Wert gehört zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| VeräußerungspreisErmittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu den Zeilen 14 bis 28 › Investmentfonds | – | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 50?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Zeile 49: Anzahl der veräußerten Anteile Zeile 51: abzüglich Anschaffungskosten Zeile 52: abzüglich Veräußerungskosten Zeile 53: abzüglich während der Besitzzeit angesetzter Vorabpauschalen Zeile 54: Veräußerungsgewinn oder -verlust
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101940024Bei der Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurden Veräußerungskosten angegeben, es fehlt jedoch die Angabe des Veräußerungspreises (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 101940018Bei der Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurden allgemeine Angaben zum Fonds gemacht, der Veräußerungspreis wurde jedoch nicht angegeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 101940023Bei der Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, sind der Veräußerungspreis, die Anschaffungskosten, die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen (gegebenenfalls "0") und der Veräußerungsgewinn/-verlust gemeinsam anzugeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 101940025Bei den Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, entspricht der Veräußerungsgewinn/-verlust nicht dem Veräußerungspreis abzüglich der Anschaffungskosten, der Veräußerungskosten und der während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen (vor Teilfreistellung) (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
Zeile 50 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 50 |
| 2019–2022 | 51 |
| 2018 | 35 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 50 der Anlage KAP-INV ein?
Muss ich Zeile 50 ausfüllen, wenn ich Veräußerungskosten angebe?
Wo stand der Veräußerungspreis in früheren Jahren?
Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick
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