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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 32

Anlage KAP-INV Zeile 32: Art des Investmentfonds bei der Vorabpauschale

In Zeile 32 ordnest du den Fonds einer von fünf Arten zu. Die Art bestimmt, in welcher der Zeilen 9 bis 13 die Vorabpauschale dieses Fonds mitgezählt wird, und sie legt die Teilfreistellung fest.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Art des InvestmentfondsErmittlung der Vorabpauschalen zu den Zeilen 9 bis 13 › Allgemeine Angaben zum Investmentfonds– Auswahl
  • 1 = Aktienfonds
  • 2 = Mischfonds
  • 3 = Immobilienfonds
  • 4 = Auslands-Immobilienfonds
  • 5 = sonstiger Investmentfonds

Was gehört in Zeile 32?

Zeile 32 gehört zum Abschnitt „Ermittlung der Vorabpauschalen zu den Zeilen 9 bis 13“. Du gibst hier an, um welche Art von Investmentfonds es sich handelt.

Die Angabe bezieht sich auf den Fonds, dessen Bezeichnung du in Zeile 31 eingetragen hast. Sie bestimmt, in welcher der Zeilen 9 bis 13 die Vorabpauschale dieses Fonds mitgezählt wird.

  • 1 = Aktienfonds
  • 2 = Mischfonds
  • 3 = Immobilienfonds
  • 4 = Auslands-Immobilienfonds
  • 5 = sonstiger Investmentfonds

So füllst du die Zeile aus

Die Fondsart ergibt sich aus der Zusammensetzung des Fondsvermögens, wie sie in den Anlagebedingungen des Fonds festgelegt ist. Die Anlagebedingungen findest du in den Fondsunterlagen, etwa im Verkaufsprospekt.

Die Art des Fonds bestimmt die Höhe der Teilfreistellung. Die Teilfreistellung berücksichtigt das Finanzamt; du gibst alle Beträge vor Teilfreistellung an.

ELSTER prüft, ob die Art des Fonds angegeben ist und ob die passende Summe der Vorabpauschalen vorliegt. Fehlt die Angabe, meldet das Programm einen Fehler.

  • Aktienfonds (1): fortlaufend mehr als 50 % des Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen
  • Mischfonds (2): fortlaufend mindestens 25 % des Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen
  • Immobilienfonds (3): fortlaufend mehr als 50 % des Aktivvermögens in Immobilien oder Immobilien-Gesellschaften
  • Auslands-Immobilienfonds (4): fortlaufend mehr als 50 % des Aktivvermögens in ausländischen Immobilien oder Auslands-Immobiliengesellschaften
  • sonstiger Investmentfonds (5): alle übrigen Investmentfonds

Häufige Fehler

Verwechsle die Art des Fonds nicht mit der Fondsbezeichnung. Trage in Zeile 31 den Namen ein und in Zeile 32 die passende Zahl.

Wenn du mehrere Fonds erklärst, musst du für jeden Fonds die Art gesondert angeben. Die Summen der Vorabpauschalen müssen zu den angegebenen Arten passen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940041Bei der Ermittlung der Vorabpauschale ist die Art des Investmentfonds anzugeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940045Bei der Ermittlung der Vorabpauschale wurden allgemeine Angaben zum Fonds gemacht, die Angaben zur Ermittlung des Mehrbetrags je Investmentanteil fehlen jedoch. (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940034Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen wurden Angaben zu Mischfonds (Art des Investmentfonds "2") gemacht. Die Summe der Vorabpauschalen aus Mischfonds fehlt jedoch (Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940033Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen wurden Angaben zu Aktienfonds (Art des Investmentfonds "1") gemacht. Die Summe der Vorabpauschalen aus Aktienfonds fehlt jedoch (Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940035Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen wurden Angaben zu Immobilienfonds (Art des Investmentfonds "3") gemacht. Die Summe der Vorabpauschalen aus Immobilienfonds fehlt jedoch (Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940036Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen wurden Angaben zu Auslands-Immobilienfonds (Art des Investmentfonds "4") gemacht. Die Summe der Vorabpauschalen aus Auslands-Immobilienfonds fehlt jedoch (Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940037Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Vorabpauschalen wurden Angaben zu sonstigen Investmentfonds (Art des Investmentfonds "5") gemacht. Die Summe der Vorabpauschalen aus sonstigen Investmentfonds fehlt jedoch (Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940042Bei der Ermittlung der Vorabpauschale wurden allgemeine Angaben zum Fonds gemacht, der Rücknahme-, Börsen- oder Marktpreis für einen Investmentanteil zu Beginn des Kalenderjahres wurde jedoch nicht angegeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).

Zeile 32 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202532
2019–202133

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 32 ein?

Trage die Zahl ein, die zur Art des Investmentfonds gehört: 1 für Aktienfonds, 2 für Mischfonds, 3 für Immobilienfonds, 4 für Auslands-Immobilienfonds, 5 für sonstige Investmentfonds.

Woher weiß ich, welche Art mein Fonds hat?

Die Fondsart ergibt sich aus der Zusammensetzung des Fondsvermögens laut den Anlagebedingungen des Fonds. Du findest sie in den Fondsunterlagen, zum Beispiel im Verkaufsprospekt. Bei Unsicherheit hilft die depotführende Stelle weiter.

Warum ist die Art des Investmentfonds wichtig?

Die Art des Fonds bestimmt die Teilfreistellung. Sie wirkt sich damit auf die Vorabpauschale und auf den Veräußerungsgewinn aus.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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