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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 18

Anlage KAP-INV Zeile 18: Bestandsgeschützte Alt-Anteile an Mischfonds

Trage hier die Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile an Mischfonds ein, die in Zeile 17 enthalten sind. Den Wert überträgst du aus Zeile 55 auf Seite 3 oder aus der Aufstellung deines ausländischen Kreditinstituts.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
In Zeile 17 enthalte Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (vor Teilfreistellung)Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen)341 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 18?

In Zeile 18 trägst du die Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile an Mischfonds ein. Bestandsgeschützte Alt-Anteile sind Anteile, die du vor dem 1. Januar 2009 erworben und seitdem im Privatvermögen gehalten hast. Ihre Wertveränderungen ab dem 1. Januar 2018 sind steuerpflichtig, soweit sie einen Freibetrag von 100.000 Euro übersteigen.

Die Angabe bezieht sich auf Mischfonds im Sinne des § 2 Absatz 7 InvStG. Der Betrag ist vor Teilfreistellung anzugeben.

Der Wert ist in Zeile 17 bereits enthalten. Zeile 18 schlüsselt diesen Teil nur auf.

So füllst du die Zeile aus

Die Ermittlung nimmst du auf Seite 3 der Anlage KAP-INV vor. Den Gewinn überträgst du aus Zeile 55. Liegt dir eine Aufstellung deines ausländischen Kreditinstituts über die Veräußerungsgewinne vor, kannst du die Werte daraus übernehmen.

Trage nur die Gewinne ein, Verluste musst du nicht mit den Gewinnen verrechnen. Der Betrag steht in Euro ohne Cent. Den Freibetrag von 100.000 € berücksichtigt das Finanzamt.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“. Das betrifft zum Beispiel Anteile, die bei einer ausländischen Bank verwahrt werden.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen an Mischfonds angibst, aber den Gesamtbetrag der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Mischfonds nicht angibst.

Ein weiterer Fehler tritt auf, wenn bei den Einzelangaben zur Ermittlung Mischfonds (Art des Investmentfonds „2“) angegeben wurden, aber die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Mischfonds fehlen.

Achte darauf, dass die Angaben in Zeile 17 und Zeile 18 zusammenpassen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940008Es wurden Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen (§ 56 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 InvStG) an Mischfonds angegeben, der Gesamtbetrag der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Mischfonds im Sinne des § 2 Absatz 7 InvStG wurde jedoch nicht angegeben (Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940007Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste wurden Angaben zur Veräußerung von Mischfonds (Art des Investmentfonds "2") gemacht. Die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Mischfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, fehlen jedoch (Anlage KAP-INV).

Zeile 18 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–202518
201813

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 18 ein?

Trage die Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile an Mischfonds ein, die in Zeile 17 enthalten sind. Der Betrag ist vor Teilfreistellung anzugeben.

Woher kommt der Wert für Zeile 18?

Den Gewinn überträgst du aus Zeile 55 auf Seite 3 der Anlage KAP-INV oder übernimmst ihn aus der Aufstellung deines ausländischen Kreditinstituts.

Was bedeutet bestandsgeschützte Alt-Anteile?

Das sind Investmentanteile, die du vor dem 1. Januar 2009 erworben und seitdem im Privatvermögen gehalten hast. Ihre Wertveränderungen ab 2018 sind steuerpflichtig, soweit sie den Freibetrag von 100.000 Euro übersteigen.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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