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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 16

Anlage KAP-INV Zeile 16: Fiktive Veräußerung nicht bestandsgeschützter Alt-Anteile

Trage hier Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen ein, die nicht in Zeile 14 enthalten sind. Der Betrag stammt aus der Ermittlung auf Seite 3 der Anlage KAP-INV.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 InvStG (nicht in Zeile 14 enthalten)Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (z. B. bei im Ausland verwahrten Investmentanteilen)332 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 16?

In Zeile 16 trägst du Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen im Sinne des § 56 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 InvStG ein. Diese Beträge sind nicht in Zeile 14 enthalten.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“. Sie betrifft also Investmentanteile, die du im Ausland verwahrt hast oder bei denen aus anderen Gründen kein inländischer Steuerabzug erfolgt ist.

So füllst du die Zeile aus

Den Betrag ermittelst du auf Seite 3 der Anlage KAP-INV. Dort werden die Veräußerungsgewinne und -verluste für jeden Fonds getrennt berechnet. Die Summe für nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile, die nicht in Zeile 14 enthalten ist, überträgst du in Zeile 16.

Das Eingabeformat ist ein Betrag in Euro ohne Cent. Der Betrag kann auch negativ sein, wenn du einen Verlust erzielt hast.

  • Ermittle den Betrag auf Seite 3 der Anlage KAP-INV.
  • Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein.
  • Negative Beträge sind zulässig.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste Angaben zur Veräußerung von Aktienfonds (Art des Investmentfonds „1“) gemacht wurden, aber die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Aktienfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, fehlen.

Achte darauf, dass du die Beträge nicht doppelt einträgst: Zeile 16 enthält nur die Beträge, die nicht bereits in Zeile 14 enthalten sind.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940004Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und -verluste wurden Angaben zur Veräußerung von Aktienfonds (Art des Investmentfonds "1") gemacht. Die Summen der Veräußerungsgewinne und -verluste aus Aktienfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, fehlen jedoch (Anlage KAP-INV).

Zeile 16 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2019–202516
201811

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 16 ein?

Trage Gewinne und Verluste aus der fiktiven Veräußerung von nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen ein, die nicht in Zeile 14 enthalten sind. Der Betrag ergibt sich aus der Ermittlung auf Seite 3 der Anlage KAP-INV.

Woher kommt der Betrag für Zeile 16?

Du ermittelst ihn auf Seite 3 der Anlage KAP-INV. Dort werden die Veräußerungsgewinne und -verluste für jeden Fonds getrennt berechnet.

Kann der Betrag in Zeile 16 negativ sein?

Ja, das Eingabeformat erlaubt auch negative Beträge. Ein negativer Betrag bedeutet einen Verlust.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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